Nach der Einigung vom Wochenende zur Zukunft der Optionskommunen und zur Neuorganisation der Jobcenter hat der Deutsche Landkreistag gefordert, nun auch die Inhalte der Übereinkunft zu konkretisieren und die Neuorganisation insgesamt kommunalfreundlich umzusetzen.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte heute anlässlich des 3. Tages der Optionskommunen in Berlin: „Für Arbeitsgemeinschaften und an der Option interessierte Landkreise und Städte gleichermaßen ist es wichtig, dass möglichst rasch Klarheit herrscht. Vor allem dürfen für die Zulassung weiterer Optionskommunen keine unangemessen hohen bürokratischen Hürden aufgestellt werden.“

Die 69 Landkreise und Städte, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen und vermitteln, hatten heute nach Berlin zum 3. Tag der Optionskommunen eingeladen. Auf der mit fast 200 Teilnehmern aus Landkreisen, Städten, Bundestag, Verbänden und Wissenschaft sehr gut besuchten Veranstaltung findet zur Stunde vor dem Hintergrund der Neuorganisation im SGB II ein Austausch über die Erfahrungen der Optionskommunen statt. Veröffentlicht wird auf der Veranstaltung der aktuelle Benchmarking-Bericht der Optionskommunen für das Jahr 2009. An der Veranstaltung wirken u.a. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann sowie die Bundestagsabgeordneten Karl Schiewerling (CDU), Hubertus Heil (SPD), Dr. Heinrich Leonhard Kolb (FDP), Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Sabine Zimmermann (DIE LINKE) mit.

Duppré bekräftigte, dass der Deutsche Landkreistag als Kämpfer für die kommunale Option erfreut sei, dass nunmehr auch weitere Landkreise und Städte Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen erhalten. „Wir sehen unsere Auffassung durch die Einigung bestätigt. Zwar haben wir für eine unbeschränkte oder jedenfalls höhere Anzahl von Optionskommunen gestritten, allerdings war dies in Anbetracht der politischen Mehrheiten letztlich nicht möglich.“ Jedenfalls sei man nun in der Frage der Zukunft der Optionskommunen einen großen Schritt weiter.   Für die Arbeitsgemeinschaften bringe die Einigung darüber hinaus grundlegende Klarheit für deren Fortbestehen.

„Wir erwarten, dass auch im Kleingedruckten der kommunale Einfluss in den Jobcentern angemessen gewährleistet wird und damit fortan verfassungskonform Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten werden können“, so Duppré abschließend.

Der Benchmarkingbericht 2009 (8 MB) ist hier verfügbar.


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