Der Deutsche Landkreistag hat die heutige Verabschiedung der Jobcenter-Reform im Bundestag begrüßt und spricht von der Überwindung der wichtigsten Hürde im Gesetzgebungsverfahren.

Besonders hob er die deutliche Ausweitung des kommunalen Optionsmodells von derzeit 69 auf 110 Optionskommunen hervor. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Für die Arbeit vor Ort ist es wichtig, dass der ehrgeizige Zeitplan eingehalten wird und die Reform noch vor der Sommerpause beschlossen wird. Ich freue mich sehr, dass die Neuorganisation so gut wie unter Dach und Fach ist.“ Bei den Gesprächen von Bund und Ländern zu den Reformdetails seien aus Sicht der Landkreise als kommunale Verantwortliche verschiedene Verbesserungen erzielt worden.

Im Einzelnen erläuterte Duppré, dass neben der zu begrüßenden Öffnung der Option für weitere interessierte Landkreise und Städte wesentliche Änderungen zur Verbesserung der Entscheidungsabläufe und zur Vermeidung von Reibungsverlusten und Konfliktfällen zwischen Landkreisen einerseits und Arbeitsagenturen andererseits in den Jobcentern erreicht werden konnten. „In der Vergangenheit waren dies stets neuralgische Punkte, die die Arbeitsabläufe zulasten der Langzeitarbeitslosen stark beeinträchtigten und letztlich vom Bundesverfassungsgericht auch als verfassungswidrig eingestuft wurden. Daher ist es zum Beispiel ein Fortschritt, dass bei Zweifeln über die Erwerbsfähigkeit diese Frage nunmehr durch die Rentenversicherung geklärt wird. Wichtig ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit in den Entscheidungsgremien der Jobcenter sowie auf Landesebene nicht bevorzugt wird.“

Zudem begrüßte er, dass künftig bei Prüfungen der Mittelverwendung in den Optionskommunen die Länder beteiligt werden. „Das entspricht unserer Forderung, weil die Länder für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung und deren Überprüfung verantwortlich sind“, so Duppré.

Als befremdlich bezeichnete er hingegen, dass in den Kreisen, die künftig neben den bislang 69 Optionskommunen Langzeitarbeitslose eigenverantwortlich betreuen und vermitteln wollen, zur Entscheidung für die Option eine Mehrheit von zwei Dritteln im Kreistag durch den Bund vorgeschrieben werden soll. „Damit greift der Bund ohne Gesetzgebungskompetenz direkt in den Bereich der Entscheidungsfindung der Kommunen ein und stellt hier unnötige und unzulässige Hürden auf“, so Duppré.

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