Anlässlich der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für den Bereich des SGB II (Hartz IV) forderte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré: „Die Jobcenter müssen über flexibles Handwerkszeug verfügen, um den höchst unterschiedlichen Problemlagen der Langzeitarbeitslosen gerecht werden zu können.

Anders kann eine erfolgreiche Integration nicht gelingen.“ Auch seien die Rahmenbedingungen vor Ort regional unterschiedlich: „Schon die Unterschiede bei der SGB II-Hilfebedürftigkeit zwischen 3,5 % in Bayern und 17 % in Berlin zeigen ein grundlegend verschiedenes Umfeld.“ Deshalb dürfe es nicht dabei bleiben, dass der Gesetzentwurf in der Begründung mehr Dezentralität und Passgenauigkeit verspreche, die Regelungen selbst diese aber nicht gewährleisteten.

Duppré wies auf die bisherige Entwicklung hin: „In den letzten fünf Jahren ist die Arbeitslosigkeit um 33 % zurückgegangen, die Hilfebedürftigkeit im SGB II dagegen nur um 14,6 % gesunken. Dennoch wurden die SGB II-Eingliederungsmittel allein innerhalb des letzen Jahres um ca. 20 % gekürzt. Um den Jobcentern Handlungsmöglichkeiten zu belassen, sind daher zumindest bei den gesetzlichen Regelungen für die arbeitsmarktpolitischen Instrumente größere Gestaltungsspielräume erforderlich“, forderte er.

Die sog. Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) konnten bisher entsprechend der Situation vor Ort sehr flexibel eingesetzt werden. Nun sollen gemäß dem Gesetzentwurf weitere Einschränkungen beispielsweise bei der Pauschale für die Maßnahmeträger, der Begrenzung von fünf auf zwei Jahre oder auch durch die neu eingeführte „Wettbewerbsneutralität“ hinzukommen. „Entscheidend muss die gemeinsame Einschätzung vor Ort mit Unternehmern und gesellschaftlichen Gruppen im Beirat sein, ob Arbeitsgelegenheiten möglich sind. Darüber kann nicht abstrakt oder theoretisch entschieden werden, sondern vor Ort“, so Duppré abschließend.

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