Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder sind die von den Kreisen und kreisfreien Städten zu erbringenden Leistungen nach dem SGB II 2011 nochmals deutlich ausgeweitet worden. Bundesgesetzlich ist allerdings geregelt worden, dass der Bund die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket resultierenden Kosten,

soweit sie sich auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, vollständig übernimmt – und zwar für Leistungen für Bildung und Teilhabe auf Dauer und für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit für die Jahre 2011 – 2013. Die Bundesfinanzierung erfolgt nicht über einen fixen Geldbetrag, sondern über eine erhöhte prozentuale Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Ab 2013 wird eine „Spitzabrechnung“ vorgenommen, zuvor wird ein bestimmter Prozentsatz an den Kosten der Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke:

"Die Kosten für Unterkunft und Heizung, die von den Kreisen und kreisfreien Städten zu tragen sind, haben 2011 13,338 Mrd. Euro betragen. Daran beteiligt sich der Bund mit 3,60126 Mrd. Euro, sodass von den Kreisen und kreisfreien Städten 2011 netto 9,737 Mrd. Euro aus eigenen Mitteln zu tragen waren.

Darüber hinaus hat sich der Bund an den Leistungen für Bildung und Teilhabe mit 5,4 Prozentpunkten der Kosten der Unterkunft beteiligt, was für 2011 einem Betrag von 720,25 Mio. Euro entspricht. Anders als ab 2013 unterliegt dieser Betrag für 2011 nicht der Revision. Für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit hat sich der Bund mit weiteren 2,8 Prozentpunkten der Kosten der Unterkunft beteiligt, was für 2011 einem Betrag von 373,46 Mio. Euro entspricht. Diese Beteiligung entfällt ab 2014.

Welche Ausgaben die Kommunen insgesamt für die Leistungen, für die sie vom Bund 2011 mithin 1,09371 Mrd. Euro erhalten haben, für die Jahre 2011 aufgewendet haben, wird derzeit ermittelt. Sollten es weniger als die für 2011 festgeschriebene Bundesbeteiligung von 1,09371 Mrd. Euro sein, vermindern sich insoweit die kommunalen Nettoaufwendungen für die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 9,737 Mrd. Euro für 2011.“

Zum Hintergrund:

Henneke: Das SGB II/XII-Bildungs- und Teilhabepaket im bundesstaatlichen Aufgaben- und Finanzierungsgefüge pdf

 

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