Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, nach dem der Bund seine Erstattungen an die Länder für deren Kosten für Asylsuchende an die tatsächliche Entwicklung in diesem Jahr anpasst. Ausgehend von den bereits gewährten Abschlagszahlungen wird er den Ländern nun weitere ca. 2,6 Mrd. € für das Jahr 2016 und ca. 1,2 Mrd. € für das Jahr 2017 über die Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung stellen.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Damit hält der Bund sein Wort und trägt den deutlich länger als prognostiziert dauernden Anerkennungsverfahren Rechnung. Die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes weit überwiegend zuständigen Landkreise erwarten von den Ländern, dass sie die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene entstehenden Kosten vollständig ausgleichen. Dies gilt generell und umso mehr, seit der Bund den Ländern diese Verpflichtung gegenüber Landkreisen und Städten erheblich erleichtert."

Bund und Länder hatten vor gut einem Jahr vereinbart, dass sich der Bund ab 2016 an den Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides beteiligt. Dafür wurde der durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i.H.v. 670 € monatlich zugrunde gelegt, der auch nach wie vor von Bedeutung ist. Der Bund hatte den Ländern für das Jahr 2016 eine Abschlagszahlung i.H.v. rund 3 Mrd. € bereitgestellt.

 

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