Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat ihre fachliche Arbeit abgeschlossen und Optionen für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei aus kommunaler Perspektive verschiedene Modelle zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile – insbesondere eine Dynamisierung der Leistungszuschläge sowie der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch.
Der Deutsche Landkreistag bekräftigt vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die pflegebedingten Eigenanteile deutlich zu begrenzen. Zugleich weist er darauf hin, dass die von Bund und Ländern vorgegebene Bedingung, keine über die Demografie hinausgehenden Mehrausgaben zuzulassen, grundlegende Entlastungen der Pflegebedürftigen erschwert. Abzulehnen sind insbesondere Umverteilungen innerhalb der Pflegeversicherung, die am Ende zu höheren Ausgaben der kommunalen Hilfe zur Pflege führen würden.
Als zentraler Baustein für mehr Planungssicherheit der Pflegebedürftigen wird der Sockel-Spitze-Tausch gesehen: Der individuelle Eigenanteil würde auf einen festen Sockelbetrag begrenzt, während die Pflegeversicherung die darüberhinausgehenden pflegebedingten Kosten trägt. Ein solches Modell kann nach Auffassung des Landkreistages aber nur dann überzeugen, wenn es solide finanziert ist und nicht zu einer zusätzlichen Belastung der kommunalen Haushalte führt. Die auf Fachebene vorgelegten Optionen bilden eine wichtige Grundlage für das nun anstehende Verfahren, das nach dem Willen von Bund und Ländern in eine Pflegereform münden soll, die möglichst Ende 2026 in Kraft treten könnte.