Im Berliner dbb-Forum findet heute der Tag der Optionskommunen 2013 statt. Die 106 Landkreise und kreisfreien Städte, die eigenverantwortlich das SGB II (Hartz IV) ausführen, treffen sich bei diesem Kongress für die Umsetzer.

Der Tag der Optionskommunen ist inzwischen eine gute Tradition geworden. In diesem Jahr findet die Veranstaltung erstmals im Rahmen des Benchlearnings der Optionskommunen statt. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag unterstützen gemeinsam diesen Prozess.

Über 250 Anmeldungen für den Kongress zeigen das große Interesse in der Fachöffentlichkeit. Neben den Optionskommunen sind die Landesministerien und die Bundesregierung ebenso wie Beratungsunternehmen im SGB II vertreten. Zentraler Gegenstand ist das Thema Qualität im Bereich des SGB II. Hierzu liefert Landrat Jörg Bensberg aus dem Landkreis Ammerland den Eingangsvortrag. In der anschließenden Podiumsdiskussion gehen Staatssekretär Gerd Hoofe aus dem Bundesarbeitsministerium, die Beigeordnete des Deutschen Landkreistages Dr. Irene Vorholz, der Beigeordnete der Stadt Solingen Robert Krumbein sowie Vorstand Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit der Frage nach, wie Qualität in den Jobcentern gesichert und erhöht werden kann.

Am Nachmittag werden in Workshops mit Praxisbeispielen und wissenschaftlichen Außenansichten folgende Themen vertieft: 

  • Zertifizierung im Jobcenter – Instrument der Qualitätssicherung,
  • Steuerung nach Zielen und Prozessstandards,
  • Personal – Schlüssel zur Qualität,
  • Zugang zur Kundenperspektive und Qualität in der Beratung.

Den Schlussvortrag hält Bischof Markus Dröge zum Thema „Der nächste bitte …“ – Systemische und ethische Aspekte zur Qualität der Beratung.

 

Zum Hintergrund:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das soziale Leistungssystem, das die Integration erwerbsloser Menschen in Erwerbstätigkeit anstrebt und gleichzeitig den Lebensunterhalt für über 6 Mio. Menschen in Deutschland sicherstellt.

Im Regelfall führen Bundesagentur für Arbeit und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt die SGB II-Aufgaben in Gestalt der „gemeinsamen Einrichtung“ aus. In einem Viertel der Kommunen sind jedoch Landkreis/kreisfreie Stadt alleine für das SGB II verantwortlich, als so genannte Optionskommunen. Das Jobcenter wird als rein kommunales Jobcenter ohne die Agentur für Arbeit geführt.

Bei den Optionskommunen sind der gewählte Landrat bzw. Oberbürgermeister sowie der Kreistag bzw. Stadtrat verantwortlich für die Umsetzung des SGB II. Die Umsetzung ist Gegenstand der Beratungen in den demokratisch legitimierten Kommunalvertretungen vor Ort. Die Optionskommunen unterscheiden sich auch künftig von allen anderen Jobcentern dadurch, dass hier alle Leistungen in einer Hand liegen und aus einer Hand erbracht werden.

Mit einem umfassenden Gesamtkonzept, das Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wirtschaftsförderung, Erwachsenenbildung, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Schule im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe verknüpft, lassen sich gute Wirkungen erzielen – zumal wenn mittel- und langfristige Ansätze verfolgt werden können.

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