Der Deutsche Landkreistag begrüßt die erfolgte Einigung zwischen Bund und Ländern zur Höhe der Regionalisierungsmittel in den kommenden Jahren. „Dies gibt den handelnden Akteuren von Ländern und Kommunen die benötigte Planungssicherheit", so Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Nun muss jedoch bei der Verteilung zwischen den Ländern sichergestellt werden, dass jedes Land eine Mindestausstattung an Regionalisierungsmitteln erhält, die vom Betrag der Regionalisierungsmittel pro Land im Jahr 2015 ausgeht und mindestens zusätzliche Gelder für jedes Land in Höhe von 1,25 % beinhaltet."

Der sog. Kieler Schlüssel, der Teil der Einigung zwischen Bund und Ländern sei, setze sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, zu denen ausgehend von der heute zur Verfügung stehenden Mittel u.a. auch eine 1,25 %ige Mindestdynamisierung gehöre. „Allerdings geht der Kieler Schlüssel anstelle der verhandelten 8 Mrd. € von einer Gesamtausstattung in Höhe von 8,5 Mrd. € und einer jährlichen Dynamisierungsrate von 2 % statt der erreichten 1,8 % aus, so dass die Rechnung insgesamt nicht mehr aufgeht . Henneke forderte daher: „Bei der Umsetzung des Kieler Schlüssels muss zunächst die zugrunde gelegte Mindestdynamisierung für jedes Land in Höhe von 1,25 % als Untergrenze vorgesehen werden, bevor nach den Anteilssätzen des Kieler Schlüssels verteilt wird. Ansonsten kann der regionale ÖPNV in der Hälfte der Länder nicht mehr sichergestellt werden."

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