Der Deutsche Landkreistag bekräftigt seine Forderung, den Mindestlohn für Flüchtlinge ab der ersten Arbeitsaufnahme für sechs Monate auszusetzen. Präsident Landrat Reinhard Sager erläuterte, dass dies der Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose entspräche, was im Interesse einer zügigen Arbeitsmarktintegration hilfreich wäre. „Um es vorweg zu nehmen: Wir wollen keine Lohndiskriminierung von Flüchtlingen, sondern es geht uns um einen Integrationsanreiz für diese Personengruppe, die wie langzeitarbeitslose Menschen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden müssen.

Ein flexibler Umgang mit dem Mindestlohnerfordernis in den ersten sechs Monaten kann helfen, diese Menschen schnell und dauerhaft in Arbeit zu bringen oder ihnen einen Praktikumsplatz zu verschaffen. Somit wäre das ein Beitrag zur besseren Integration von Zuwandern."

Der Deutsche Landkreistag hatte bereits im Sommer zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge gefordert. Sager dazu: „Für langzeitarbeitslose Menschen besteht heute schon die parteiübergreifende Einsicht, dass die Lohnuntergrenze in den ersten sechs Monaten nicht gelten soll, um den Jobeinstieg oder die Aufnahme eines Praktikums zu unterstützen. Wir sehen keinen Grund, eine solche Regelung nicht auch für Flüchtlinge vorzusehen."

Denn viele Unternehmen seien grundsätzlich bereit, Flüchtlinge zu beschäftigen. „Allerdings verfügen diese vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse und konkrete Berufserfahrung muss oftmals erst noch erworben werden. Die Ausnahme vom Mindestlohn – parallel zur entsprechenden Regelung bei Langzeitarbeitslosen – würde einen Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass die Menschen schneller in Deutschland Fuß fassen", erklärte Präsident Sager.

Derzeit seien etwa 6 Mio. Menschen auf Leistungen des SGB II (Hartz IV) angewiesen, darunter befänden sich etwa 440.000 Menschen aus Asylzugangsländern. „Die Bundesregierung rechnet damit, dass sich die Jobcenter im nächsten Jahr um etwa 300.000 zusätzliche Personen mit Fluchthintergrund kümmern werden. Auf die Jobcenter kommen hier sehr große Herausforderungen zu, für die sie gewappnet sein sollten." Umso mehr bedürfe es daher zusätzlicher Maßnahmen wie einer befristeten Mindestlohnausnahme, um eine Integration in Arbeit erreichen zu können, so der DLT-Präsident abschließend.