Der Deutsche Landkreistag hat heute anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Kreis Mettmann auf den ländlichen Raum als Ort der Integration von Flüchtlingen hingewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir müssen weiterhin in die Attraktivität des ländlichen Raumes investieren. Das gilt gerade jetzt, wo wir im Zuge der Erarbeitung des Integrationsgesetzes über die Einführung einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge weitgehend einig sind und es darum geht, Bleibe- und Integrationsperspektiven weiter zu stärken. In den Landkreisen sind die Bedingungen für Integration in aller Regel gut, weil überschaubare Strukturen, in vielen Teilen gute Erwerbschancen, eine hohe Zahl an Ehrenamtlichen und ein dichtes Vereinsnetz in diesem Zusammenhang günstige Faktoren darstellen. Gerade Familien finden ein Umfeld vor, das hilfreich ist. Viele Flüchtlinge kennen diese Vorzüge des ländlichen Raumes nicht ausreichend."

Die Wohnsitzauflage müsse schnellstmöglich ausgestaltet und umgesetzt werden: „Wir brauchen eine solche Verpflichtung zur gleichmäßigeren Verteilung von Flüchtlingen, damit die Integrationsbemühungen bestmöglich geplant werden und wirken können." Kern einer generellen Wohnsitzpflicht müsse ein zweistufiges Verteilverfahren vom Bund auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel und anschließend eine nach weiteren Kriterien zu bestimmende Verteilung der Flüchtlinge im jeweiligen Land sein. „Bei der landesinternen Verteilung kann man sich an der Beschäftigungsquote, der Verfügbarkeit von Wohnraum, dem Vorhandensein von Integrationsangeboten oder dem Ausländeranteil orientieren. Die Auflage wäre für die Betroffenen so lange aufrechtzuerhalten, wie soziale Leistungen bezogen werden."

Sager betonte, dass die Landkreise und der ländliche Raum den Flüchtlingen gute Integrationsperspektiven bieten könnten. In diesem Zusammenhang sei jedoch von großer Bedeutung, die wirtschaftlichen Potenziale des ländlichen Raumes zur Entfaltung zu bringen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu befördern: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Chance einer entsprechenden Weiterentwicklung und Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" nutzt und dem ländlichen Raum insgesamt zu weiteren Entwicklungsimpulsen im Bereich der Kleinunternehmen und im Mittelstand verhilft. Der diesbezügliche Regierungsentwurf bleibt leider weit hinter unseren Erwartungen zurück. Er wird dem Erfordernis, den ländlichen Raum als Wirtschaftsstandort auch über die Landwirtschaft hinaus zu entwickeln, nicht gerecht", verdeutlichte Sager. Letztlich ginge es darum, Erwerbsperspektiven für die einheimische Bevölkerung sowie für Flüchtlinge nicht nur in den Ballungszentren zu befördern.

Darüber hinaus betonte der DLT-Präsident, wie wichtig es sei, dass Bund und Länder die Landkreise bei ihren Integrationsaufgaben auch finanziell unterstützen: „Die Länder müssen ihren Finanzierungspflichten gegenüber den Kreisen und Städten unbedingt nachkommen. Noch immer übernehmen viele Länder nicht die vollen Kosten für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen. Sehr zu begrüßen ist demgegenüber, dass der Bund angeboten hat, seinen Anteil an den Hartz IV-Unterkunftskosten deutlich zu erhöhen, um die Kreise und kreisfreien Städte von einem Teil der flüchtlingsbedingten Wohnkosten zu entlasten. In einem weiteren Schritt muss der Bund allerdings die kommunalen Hartz IV-Mehrkosten vollständig übernehmen. Diese Forderung des Deutschen Landkreistages besteht fort."

Integration sei eine der zentralen Aufgaben, die konkret maßgeblich auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden wahrgenommen werde. „In diesem Sinne ist davor zu warnen, neue Behördenstrukturen oder zentrale Angebote zu schaffen, die zu Doppelstrukturen und zusätzlichen Reibungsverlusten führen. Vielmehr findet Integration auf kommunaler Ebene statt; deshalb müssen kommunale Strukturen gestärkt werden", so Sager abschließend.