Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, der konkret regelt, wie der Bund die seit langem zugesagte Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 umsetzen will. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir unterstützen den heute gefassten Beschluss ausdrücklich und freuen uns, dass der Bund nunmehr endlich Nägel mit Köpfen in Bezug auf die 5 Mrd. €-Kommunalstärkung macht. Wichtig ist, im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten sicherzustellen, dass nicht mehr als 49 % der Kosten übernommen werden. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre." Außerdem sei die Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.

Das Bundeskabinett habe zwei grundlegende Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf beschlossen, die beide Forderungen des Deutschen Landkreistages aufgreifen: „Zur Vermeidung des auch von uns abgelehnten Umschlagens in Bundesauftragsverwaltung ist ein Puffer bei der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten im Jahr 2018 vorgesehen. Dieser stellt sicher, dass Ausgabensteigerungen bei den flücht¬lingsbedingten Wohnkosten sowie beim Bildungspaket über die diesbezügliche Bundesbeteiligung erstattet werden können. Ohne einen solchen Puffer würden Kostensteigerungen in diesen Bereichen nicht aufgefangen werden, sondern einfach gekappt werden. Das haben wir abgelehnt." Allerdings sei der Puffer bislang zu hoch gewesen, weshalb zu begrüßen sei, dass dieser nunmehr halbiert worden sei. Zugleich findet keine Verrechnung zwischen der Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten und der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten zur kommunalen Entlastung statt. Dies hatte im Referentenentwurf die beabsichtigten Beträge zu Lasten der Kommunen geschmälert und ist nun gleichfalls korrigiert worden.

Er erläuterte weiter, dass sich Bund und Länder in Bezug auf 1 Mrd. € der zugesagten 5 Mrd. € darauf verständigt hätten, diese „aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit" zunächst an die Länder zu geben. „Wir erwarten, dass die Länder diese Milliarde vollständig an die Landkreise, Städte und Gemeinden weiterleiten. Denn es geht um eine Stärkung der Kommunen, nicht der Länder. Die Länder sollen und können eine besondere Verteilung im Land vornehmen und dabei z. B. besonders finanzschwache Landkreise und Städte berücksichtigen", so Henneke abschließend.


Bild: Fotolia.com

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.