Heute berät der Bundesrat über eine Initiative von Hessen und Niedersachsen zur Reform der Grundsteuer. Der Deutsche Landkreistag spricht sich für eine konsequente Überarbeitung des bestehenden Systems der Grundstücksbewertung aus und tritt dafür ein, der Initiative zu folgen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das nunmehr vorliegende Modell sollte möglichst zügig in ein Reformgesetz für eine bundeseinheitlich geregelte Grundsteuer überführt werden. Es ist insgesamt gesehen gerecht, ermöglicht in gewissem Maße länderspezifische Anpassungen und führt mit kommunalindividuellen Hebesätzen zu richtigen Ergebnissen." Es dürfe allerdings nicht die falsche Erwartung bestehen, Eigentümer unterbewerteter Immobilien würden auch fortan geschont bleiben. „Das ist ganz klar nicht der Fall – in der Wertberichtigung liegt ja gerade der Sinn und Zweck der Reform. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass für bislang überbewertete Immobilien weniger zu zahlen sein wird. Das sollten wir auch deutlich so kommunizieren." Aufkommensneutralität könne lediglich bundesweit gesehen gewahrt werden.

Im Zuge einer Neuregelung der Grundsteuer würde zunächst die Neubewertung aller rund 35 Mio. Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Bei unbebauten Grundstücken werde auf die Bodenrichtwerte abgestellt. Bei bebauten Grundstücken werde zusätzlich noch der Wert des Gebäudes erfasst, wobei die Art des Gebäudes und das Baujahr berücksichtigt würden. Für eine baldige Reform spreche der dringende Reformdruck, so Henneke. Zudem bestünden keine wirklich politisch zustimmungsfähigen Alternativen. „Es wird seit 21 Jahren über die Reform der Grundsteuer debattiert. Wir sollten jetzt Nägel mit Köpfen machen. Es liegt ein guter und konsensualer Vorschlag auf dem Tisch, den sollten wir nutzen. Das Modell erfüllt sowohl die Vorgaben der Finanzministerkonferenz als auch unsere Anforderungen."

Henneke warnte davor zu glauben, die Reform könne für jeden Bürger belastungsneutral sein: „Darum geht gerade nicht, sondern um Gerechtigkeit. Das heißt, dass jemand, dessen Grundstück früher mehr wert war als heute, gewinnt, wohingegen jemand, dessen Grundstück in den letzten Jahrzehnten eine Wertsteigerung erfahren hat, künftig auch mehr Steuern zu zahlen hätte. Und das ist auch richtig so, da darf man nicht herumlavieren." Individuelle Belastungsneutralität stünde im glatten Gegensatz zum Reformanlass und der gegenwärtig gerade ungerechten Besteuerungssituation.

Außerdem ließen sich durch die mit dem Modell erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen die meisten der politisch nicht gewollten Belastungssituationen korrigieren bzw. zumindest deutlich entschärfen. Hintergrund sei, dass einerseits die Länder eine Anpassung für ihr jeweiliges Gebiet vornehmen und darüber hinaus andererseits die Städte und Gemeinden eigene Hebesätze veranschlagen könnten. In diesem Zusammenhang dürfe es weiterhin bundesweit betrachtet nicht dazu kommen, dass sich einzelne Länder über dieses Instrumentarium „arm rechnen" und so letztlich den wirklichen Wert ihrer Grundstücke unterschlagen. „Dies ist letztlich für den Länderfinanzausgleich von Bedeutung, bei dem unbedingt darauf zu achten sein wird, die neu ermittelten Grundstückswerte voll in die Berechnung einzustellen."

Letztlich hätten es Länder und Kommunen in der Hand, ein längst überfälliges Besteuerungsmodell zu schaffen, das auch in vielen Jahren noch trägt. „So gesehen ist die Grundsteuer sowohl für die kommunale Demokratie förderlich als auch ein gutes strukturpolitisches Instrument, das ein Stück weit in der Lage ist, unerwünschten Wanderungsbewegungen entgegenzuwirken. Denn mit der Reform wird das Wohnen auf dem Land in strukturschwachen Gegenden sicher attraktiver, weil günstiger." Dass es dabei im Zeitpunkt der Reform Widerstände von Grundstückseigentümern geben werde, die künftig mehr zu zahlen hätten, läge in der Natur der Sache und dürfe die Notwendigkeit der Reform nicht in Frage stellen, so Henneke abschließend.

Hintergrund
Wie schon heute sollen auch nach dem Reformvorschlag die künftigen Bodenrichtwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert werden. Erst auf den sich so ergebenden Steuermessbetrag wird dann wie gehabt der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewandt, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. Die Steuermesszahlen und die Hebesätze sind die Stellschrauben, um die Reform aufkommensneutral umzusetzen.

Es soll zudem eine Öffnungsklausel geschaffen werden, die es den Ländern erlaubt, jeweils landesweit geltende Steuermesszahlen festzulegen. Wie hoch die Messzahlen sein müssen, um die angestrebte bundesweite Aufkommensneutralität zu erreichen, kann erst in einem zweiten Reformschritt nach Abschluss der Neubewertung der Grundstücke berechnet werden.

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