Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Vorschläge von europäischer Seite zurückgewiesen, wonach für Politiker und staatliche Vertreter in Aufsichtsorganen von Banken und Sparkassen die Vermutung eines per se bestehenden generellen Interessenkonfliktes gelten soll. „Das würde bedeuten, dass die Landräte und Oberbürgermeister als Trägervertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen diese Ämter nicht mehr bekleiden dürften. Das wäre ein Strukturbruch und würde die kommunale Verankerung der Sparkassen wesentlich schwächen", so DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. „Dazu darf es keinesfalls kommen."

Nach den Leitlinienvorschlägen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Gebiet der Corporate Governance soll pauschal eine solche Unvereinbarkeit bestehen. Danach wird ein wesentlicher Interessenkonflikt vermutet, wenn ein Mitglied im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan bzw. eine ihm nahestehende Person aktuell (oder in den letzten zwei Jahren) eine Position mit hohem politischem Einfluss bekleidet (hat), sofern das politische Amt mit spezifischen Befugnissen ausgestattet ist.

Sager machte deutlich, dass die Entwürfe an den Grundsätzen des deutschen Sparkassenwesens rütteln: „Es kann nicht sein, dass die prägenden Strukturmerkmale des deutschen Sparkassenwesens, allen voran die kommunale Trägerschaft, im Wege von Verwaltungsanweisungen und -leitlinien, die nicht mehr der Zustimmung der Mitgliedstaaten bedürfen, ausgehebelt werden sollen. Das das kommunale Sparkassenwesen tragende und prägende Element der kommunalen Trägerschaft würde damit schwer beschädigt."

Der Ansatz von EBA und EZB sei für das kommunale Sparkassenwesen schon vom Grundgedanken her unpassend: „Im Gegenteil stellt erst die kommunale Vertretung in der Sparkasse die Kompatibilität der einerseits bankwirtschaftlich geleiteten und der andererseits auf den öffentlichen Auftrag gerichteten Interessenlagen sicher. Die besondere Hervorhebung eines generellen Interessenkonfliktes bei staatlichen Vertretern im Aufsichtsorgan ist somit letztlich nichts anderes als die Unterstellung einer unlauteren Beeinflussung der Geschäfte der Sparkassen durch die Kommunalpolitik." Da die Sparkassen weder Eigentümer noch Anteilseigner hätten, sondern sich in kommunaler Trägerschaft befänden, sei deshalb dringend eine Ausnahme für Trägervertreter erforderlich, forderte er.

Darüber hinaus sollen nach den europäischen Vorschlägen die Mindestanforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern in Aufsichtsorganen deutlich verschärft werden. „Dies ist in Bezug auf die Sparkassen ebenfalls nicht sachgerecht. Was für Vorstände angemessen und richtig ist, passt für Mitglieder von Aufsichtsorganen hingegen gerade nicht. Ein Landrat als Vorsitzender des Verwaltungsrates einer Sparkasse darf nicht lediglich die ‚betriebswirtschaftliche Brille' aufhaben, sondern trägt letztlich auch politisch Verantwortung für ein wirksames Agieren des Kreditinstituts im Rahmen des öffentlichen Auftrages. Hier geht es nicht um Rendite, sondern um Wirtschaftförderung und Daseinsvorsorge zum Wohle des Landkreises", formulierte der DLT-Präsident. Daher müsse erreicht werden, bei den Anforderungen zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans zu unterscheiden. „Zudem sollte die bestehende Qualifikation der gewählten Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister regelmäßig ausreichend sein, soweit sie die Anforderungen in den Sparkassengesetzen der Länder erfüllen", so Sager.

„Wir werben daher gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband um deutliche politische Unterstützung. Es geht darum, die bewährten und stabilen Strukturen der kommunal getragenen Sparkassen zu erhalten und den Angriff auf die Grundfesten des öffentlichen Sparkassenwesens abzuwehren", so der DLT-Präsident abschließend.