Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Landesregierungen von Brandenburg und Thüringen aufgefordert, die beabsichtigten Verwaltungsreformen unter Einschluss des Neuzuschnitts der Kreisgrenzen mit Bedacht zu betreiben. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir treten für zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen der Landkreise ein, die sich Optimierungen und Neujustierungen nicht entziehen. Allerdings gilt es insbesondere in Bezug auf den Aufgabenzuschnitt und die Veränderung von Kreisgrenzen mit Augenmaß vorzugehen und funktionierende Strukturen nicht zu schwächen. Die kommunale Selbstverwaltung muss in jedem Falle wirksam erhalten bleiben und darf nicht vermeintlichen Effizienzerwartungen geopfert werden."

In Brandenburg und Thüringen werden derzeit Verwaltungs- und Funktionalreformen vorbereitet. Beide Länder haben 2015 Leitbilder für die künftigen Verwaltungsstrukturen zur Diskussion gestellt, die auch entsprechende gebietliche Anpassungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vorsehen. Sager dazu: „Bei Kreisgebietsreformen muss die kommunale Selbstverwaltung mit dem ihr von Verfassungs wegen zukommenden Gewicht einbezogen werden. Dabei ist neben einer effektiven Aufgabenerfüllung auch die bürgerschaftlich-demokratische Dimension im Blick zu behalten. Die Kreistagsabgeordneten müssen aus eigener Anschauung die Verhältnisse vor Ort noch einschätzen können. Angesichts dessen gilt es, bezogen auf die Flächenausdehnung von Kreisen die Überschaubarkeit des Kreisgebiets zu wahren."

Ihre Rechtfertigung fänden Verwaltungsreformen maßgeblich in einer Stärkung der kommunal gestaltbaren Aufgaben der Landkreise: „Wenn den Menschen in den Kommunalvertretungen wieder mehr Entscheidungen überlassen werden, kräftigt dies die kommunale Selbstverwaltung. Die Länder sind deshalb aufgefordert, substanzielle Aufgaben bei der Gestaltung der Verhältnisse vor Ort, bei der Daseinsvorsorge, im sozialen Bereich und der Entwicklung der ländlichen Räume wieder in kommunale Hand zu geben und auf die Landkreise und Gemeinden zu übertragen." In jedem Fall müsse bei allen Überlegungen die fachliche Expertise des jeweiligen Landkreistages einbezogen werden: „Reformen können nur mit und nicht gegen die Betroffenen gelingen", so der DLT-Präsident abschließend.


 

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