Anlässlich der jüngsten Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages zur Arbeit der 104 kommunalen Jobcenter hat der kommunale Spitzenverband betont, dass die Jobcenter in kommunaler Hand nicht weniger als der Dreh- und Angelpunkt der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt sind.

Die berufliche Integration ist eine der wesentlichen Herausforderungen in der Flüchtlingsarbeit. Gute Beispiele aus der Praxis zeigen, dass diese Aufgabe dann gelingt, wenn kurzfristig aufeinander abgestimmte und zeitlich nahtlos aufeinander folgende Maßnahmeketten vorliegen und die Integration fördern. Hierbei ist eine systematische Steuerung des Integrationsprozesses durch die Jobcenter notwendig. Dies verdeutlicht das nachfolgende Beispiel:

Anfang 2015 hat sich der Landkreis Grafschaft Bentheim entschlossen, eine Steuerung des Integrationsprozesses von Neumigranten im Hinblick auf die soziale, kulturelle und arbeitsmarktliche Integration vorzunehmen. Das kommunale Jobcenter übernimmt hierbei eine besondere Rolle: Um Integration möglichst frühzeitig zu unterstützen und Zuständigkeitsfragen nicht zum Hindernis werden zu lassen, steuert ein Fallmanagement einen durchgängigen Integrationsprozess der geflüchteten Menschen von Anfang an.

Das Fallmanagement umfasst nach einem Erstprofiling hinsichtlich Sprachkenntnissen, Qualifikation und persönlichen Neigungen eine Planung des Integrationsprozesses einschließlich des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Flüchtling. Daran schließen sich Maßnahmen zum Spracherwerb, die arbeitsmarktliche Beratung sowie die Beratung hinsichtlich der Anerkennung vorliegender Berufsabschlüsse an. Zielsetzung der Aktivitäten ist eine kurzfristige Aktivierung des Flüchtlings sowie die Erarbeitung beruflicher Perspektiven, um die Motivation zu erhalten oder zu erzeugen. Weiterhin beinhaltet das Fallmanagement ein Controlling der Umsetzung sowie der Fortschritte im Integrationsprozess. Der Fallmanager hat damit die Aufgabe des Managements des Integrationsprozesses inne und ist in diesem Sinn auch Ansprechpartner für den Flüchtling.

In Anbetracht vielfältiger behördlicher Zuständigkeiten sind wirksame kooperative Strukturen in Regie des kommunalen Jobcenters gefragt. Dazu ein weiteres Beispiel:

Im Landkreis Kusel wurde ein Runder Tisch mit Jobcenter, Sozial- und Jugendamt, Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und berufsbildender Schule eingerichtet, der sich um den Aufbau entsprechender Strukturen für Belange von jugendlichen und erwachsenen Flüchtlingen kümmert. Zudem unterhalten Kreisverwaltung und Jobcenter ein gemeinsames Wohnungstool für Flüchtlinge und unterstützen sich gegenseitig bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen im Landkreis. Das hat zur Folge, dass Flüchtlinge nach dem Zuständigkeitswechsel zum Jobcenter oftmals in den Wohnungen verbleiben können, die ursprünglich vom Landkreis für Asylbewerber angemietet worden sind.

Auch können anerkannte Flüchtlinge Sprachkurse der Kreisvolkshochschule nutzen, die vom Landkreis initiiert und finanziert werden. Jobcenter und Landkreis haben ferner eine App für Flüchtlinge entwickelt, in der neben aktuellen Infos auch die Verfahrensabläufe in den Behörden abgebildet werden und die Rechte und Pflichten aller Leistungsempfänger beschreibt.

Die Bedeutung kooperativer Strukturen illustriert auch das folgende Beispiel:

Anfang 2016 wurde im Jobcenter des Landkreises Biberach eine Kooperation von Jobcenter und Arbeitsagentur unter der Bezeichnung „Team Arbeitsintegration Flüchtlinge (AIF)" gegründet. Unter einem Dach und aus einer Hand werden auf diesem Wege alle wichtigen Dienstleistungen zur beruflichen Eingliederung für Flüchtlinge und Arbeitgeber erbracht. Bestandteil dessen ist eine enge Kooperation mit dem Amt für Flüchtlinge und Integration, dem Jugendamt und den Ausländerbehörden.

Wesentliches Element des AIF ist die Zugangssteuerung. Ziel ist es, jedem Flüchtling eine passgenaue Förderung durch Maßnahmen anbieten zu können. Durch Aktivierungsmaßnahmen auf Arabisch werden Wartezeiten vor einem Integrationssprachkurs sinnvoll genutzt. Das Ziel, alle arbeitsfähigen Flüchtlinge im Alter bis 40 Jahre aus Ländern mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit in die Beratung zur beruflichen Eingliederung aufzunehmen, konnte zum Jahresende 2016 erreicht werden. Vom AIF mit seinen 13 Vollzeitstellen werden aktuell gut 1.300 Flüchtlinge und Arbeitgeber umfassend betreut. Innerhalb eines Jahres konnten so bereits 240 Flüchtlinge in ein Arbeitsverhältnis integriert werden, 315 Flüchtlinge haben an einem Praktikum teilgenommen. 28 Flüchtlinge konnten eine Ausbildung aufnehmen.

Diese Schlaglichter aus der Praxis zeigen, dass eine berufliche Eingliederung geflüchteter Menschen gelingen kann, wenn die dezentrale Verantwortung der Kommunen an entscheidender Stelle im Sinne einer auf den Einzelnen zugeschnittenen Integrationsstrategie genutzt wird. Das Credo der kommunalen Jobcenter, Leistungen aus einer Hand anzubieten, erlangt bei der Flüchtlingsintegration noch einmal gesteigerte Bedeutung.

Die aufgeführten Beispiele stammen aus der Broschüre „Kommunale Jobcenter – Erfolgreich für Langzeitarbeitslose", in der der Deutsche Landkreistag die gute Arbeit und die Arbeitsmarktdaten der 104 kommunalen Jobcenter vorstellt und anhand von Praxisbeispielen, Grafiken und methodischen Berichten illustriert. Die Publikation ist als PDF-Dokument hier verfügbar und kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in gedruckter Form kostenlos bezogen werden.

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