Der Deutsche Landkreistag hat die an der Sondierung beteiligten Parteien aufgefordert, beim Thema Familiennachzug die kommunale Sicht auf das Thema zu berücksichtigen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist wichtig, genau hinzusehen. Denn eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – die der Deutsche Landkreistag unterstützt – betrifft eine Gruppe von Menschen, die lediglich kurzfristigen Schutz in Deutschland genießt. Dieser Status wird zunächst für ein Jahr gewährt, weshalb es nach internationalem und deutschem Recht auch nur bei dieser Personengruppe möglich ist, den Familiennachzug auszusetzen. Das ist derzeit noch bis März 2018 der Fall."

Immer wieder würde das Argument angeführt, mit Familien ließen sich Flüchtlinge besser integrieren. Dies sei für sich genommen natürlich nicht von der Hand zu weisen, sagte Henneke. „Allerdings reden wir bei subsidiär Schutzberechtigten eben über Personen, die nach vergleichsweise kurzer Zeit – z. B. nach Ende einer kriegerischen Auseinandersetzung – wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Diese Rückkehr würde es extrem erschweren, wenn kurze Zeit vorher die Familien nach Deutschland geholt werden würden und sich die Frage einer eventuell notwendigen Rückführung gleich vielfach stellen würde."

Die Landkreise warnten davor, die Frage des Familiennachzugs aufzuweichen und Kompromisse zulasten eines richtig angelegten Asyl- und Flüchtlingssystems zu schließen. „Schon heute ist die Integration der zu uns kommenden Menschen eine gigantische Herausforderung für die Landkreise und Gemeinden. Die Politik muss diese Bemühungen so gut es geht unterstützen – in Gestalt von Planungssicherheit hinsichtlich der Begrenzung der nachziehenden Familien als auch im Hinblick auf die finanziellen Folgen."

So müsse das Vorhaben der Sondierungspartner, die Kommunen bei den Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu entlasten, weiter unterlegt werden. Hierfür seien nach aktuellem Stand für verschiedene Komponenten (z. B. Integrationspauschale, flüchtlingsbezogene Unterkunftskosten) 5,15 Mrd. € pro Jahr veranschlagt. „Dieses Geld muss der kommunalen Ebene über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind die zusätzlichen Steuereinnahmen aufgabenorientiert zu verteilen, um beispielsweise Kommunen mit hohen sozialen Lasten und schlechteren finanziellen Integrationsbedingungen zielgerichtet zu stärken", erläuterte Henneke. Diese beiden Komponenten – Erhöhung der Steuerbeteiligung und Verteilungsgerechtigkeit – seien die zentralen Erwartungen der Landkreise bei der Finanzierung der Integration, so Henneke.

 



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