Vor der Fortsetzung der Tarifverhandlungen am morgigen Montag für die Bediensteten von Bund, Städten, Landkreisen und Gemeinden hat der Deutsche Landkreistag die Lohnforderungen der Gewerkschaften als weit überzogen zurückgewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Für die knapp 2,2 Mio. Beschäftigten in kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern, Sparkassen und kommunalen Unternehmen würde die geforderte Erhöhung um 6 %, mindestens aber um monatlich 200 €, zusätzliche 6,5 Mrd. € kosten. Das ist angesichts der in vielen Fällen nach wie vor angespannten kommunalen Haushaltslage schlichtweg nicht erfüllbar." Er sprach sich stattdessen für eine moderate Erhöhung der Tarifverdienste aus. „Die Gewerkschaften sollten mit Augenmaß agieren."

Die geforderte Steigerung sei durch die aktuellen Lebenshaltungskosten, die Energiepreis- und Zinsentwicklung nicht zu rechtfertigen und gehe noch über die in den Vorjahren von den Gewerkschaften gestellten Forderungen hinaus, fuhr er fort. „Darüber hinaus lagen die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der letzten Jahre erheblich über denen in der Gesamtwirtschaft. Den von den Gewerkschaften behaupteten Nachholbedarf im Vergleich zur allgemeinen Tarifentwicklung gibt es daher gerade nicht."

Vor allem würden die überzogenen Forderungen den Städten, Landkreisen und Gemeinden wichtige finanzielle Ressourcen entziehen und damit kommunale Handlungsspielräume weiter einschränken: „Sicherlich dürfen wir nicht am Personal sparen, wir dürfen uns aber auch nicht durch aus dem Ruder laufende Kosten lähmen. Die zusätzlichen Aufwendungen würden der ohnehin schon hoch verschuldeten öffentlichen Hand wichtige Mittel für Zukunftsinvestitionen wie etwa den Straßenerhalt, die Sanierung von Schulgebäuden oder den Ausbau von Krippenplätzen entziehen. Hier wünsche ich mir seitens der Gewerkschaften einen verantwortungsvolleren Umgang mit dem Thema", so Sager.

Gänzlich abzulehnen seien Forderungen nach einer Mindesterhöhung um 200 € monatlich. „Davon würden die unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren, im Einzelfall bis zu 11 %. Der öffentliche Dienst hat aber gerade in den unteren Entgeltgruppen bereits jetzt ein weit über der Privatwirtschaft liegendes Lohnniveau. Eine weitere Steigerung würde zu Personalabbau und Ausgliederungen führen", erläuterte der DLT-Präsident. Zudem müsse der öffentliche Dienst angesichts des größer werdenden Fachkräfteproblems gerade in den oberen Entgeltgruppen bessere Perspektiven bieten.

Zum Hintergrund
Die von den Gewerkschaften zur Begründung ihrer Tarifforderungen angeführten vermeintlichen Nachholbedarfe des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur allgemeinen Tarifentwicklung bestehen nicht. Der Lohnanstieg im öffentlichen Dienst lag (mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2011) konstant über der Entwicklung der Löhne der Gesamtwirtschaft. So lag bspw. die Entwicklung der Tarifentgelte im Jahre 2016 und 2017 bei der Gesamtwirtschaft um 2,1 % höher, während dies im TVöD jeweils 2,4 % waren.

Die Löhne im TVöD sind zwischen 2008 und 2017 nominal um 30 % gestiegen, während sich die Tariflöhne in der Gesamtwirtschaft im gleichen Zeitraum nur um 25 % erhöht haben. Dieses lässt sich auch für zwei gewerkschaftsseitig regelmäßig angeführte Berufsgruppen belegen:

  • In der Entgeltgruppe 3 (Müllwerker) lag die Einstiegsbezahlung 2007 bei 1.575 €, während sie heute bei 2.109 € liegt. Das entspricht einer Steigerung um 33,9 %.
  • In der Entgeltgruppe S 8a (Erzieher) lag die Endstufe 2007 bei 2.285 €, während sie heute bei 3.592 € liegt, was eine Steigerung von 57,2 % bedeutet.