Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der heute veröffentlichten Wohngeldzahlen 2017 gefordert, diese Leistung für Personen mit geringeren Einkommen jährlich an die Preisentwicklung anzupassen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Wohngeldhaushalte um 6,2 % gesunken. Das ist frappierend, weil erst 2016 die Leistungen angepasst worden sind. Die Preise auf dem Wohnungsmarkt laufen damit dem Wohngeld davon. Deshalb dürfen nicht erst wieder fünf oder mehr Jahre bis zur nächsten Anpassung vergehen."

Am Jahresende 2016 haben nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes noch rund 631.000 Haushalte Wohngeld bezogen, ein Jahr später waren es nur noch 592.000. „Das zeigt ganz klar, dass das Wohngeld Jahr für Jahr an Wirksamkeit verliert, wenn es nur in sehr großen Abständen angepasst wird. Auch zwischen den letzten beiden Novellen 2009 und 2016 ist die Inanspruchnahme ein Jahr nach der Anpassung stetig gesunden. Wichtig ist deshalb eine jährliche, automatische Anpassung der Wohngeldleistungen auf Basis eines gesetzlich fixierten Indexes", so Henneke. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium habe kürzlich gefordert, das Wohngeld als adäquates Mittel im Hinblick auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu stärken und in kurzen Intervallen an die Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten anzupassen.

„Das Expertengremium rät in diesem Kontext außerdem dringend davon ab, den sozialen Wohnungsbau zu reanimieren, sondern schlägt im Gegenteil vor, ihn zurückzufahren." So gehe der soziale Wohnungsbau vielfach an den bedürftigen Familien vorbei, weil Kontrollen nicht stattfinden oder die Belegungsbindung von den Ländern aufgehoben wurde. Nur ein kleiner Teil der Steuermilliarden käme damit den tatsächlich Bedürftigen zugute. Auch deshalb fänden gerade die Bezieher besonders niedriger Einkommen nicht so leicht eine subventionierte Wohnung. „Stattdessen sind eine Stärkung des Wohngeldes, steuerliche Anreize für den Wohnungsbau und zum Verkauf baureifer Grundstücke sowie für den Umbau von Altbauwohnungen notwendig", so der Hauptgeschäftsführer abschließend.