Vor dem Hintergrund der morgen stattfindenden Agrarministerkonferenz und den Fällen Afrikanischer Schweinepest (ASP) im benachbarten Belgien hat der Deutsche Landkreistag den Bundesgesetzgeber aufgerufen, entsprechende Änderungen des Rechtsrahmens zügig zu verabschieden. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu: „Es geht den Landkreisen als zuständigen Behörden darum, ein wirkungsvolles Instrumentarium an die Hand zu bekommen, um mit dem absehbaren Ernstfall gut umgehen zu können." Vor allem gehe es um die Möglichkeit, Gebiete absperren zu können, in denen tote Wildschweine gefunden werden. Ebenso spielen die Reduzierung des Schwarzwildbestandes sowie Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung eine wichtige Rolle.

Die Ausbreitung der ASP müsse effektiv bekämpft werden können. Hierzu will der Bundesgesetzgeber das Tiergesundheitsgesetz, das Bundesjagdgesetz und die Schweinepest-Verordnung ändern. „So soll es den zuständigen Behörden der Landkreise auch erleichtert werden, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern", so Sager. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen – also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.

Darüber hinaus müssten gesetzliche Entschädigungsregelungen geregelt werden. „Landkreise, die Abschottungsmaßnahmen verhängen müssen, dürfen nicht auf den betreffenden Entschädigungsbeträgen sitzenbleiben. Darüber hinaus müssen die Länder umgehend Material und Personal bereit stellen, um die Abschottung und Bestandsreduktion sicherzustellen."

Vorbeugend sei, so Sager, wichtig, an allen Parkplätzen und Raststätten ausreichend standsichere und verschlossene Müllbehälter vorzuhalten und diese auch regelmäßig zu entleeren. Dazu zählten etwa Warnplakate an den Autobahnen sowie an Bundes- und Landesstraßen, an Rast- und Übernachtungsplätzen.

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