„Das Teilhabechancengesetz darf keine Teilhabechancen vergeben. Daher ist das Votum des Bundestages sehr zu begrüßen", so kommentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, die jüngsten Beschlüsse im Deutschen Bundestag zum Teilhabechancengesetz.

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik hänge entscheidend von Gestaltungsspielräumen für die handelnden Akteure vor Ort ab. Insofern sei zu begrüßen, dass im betreffenden Gesetzentwurf nunmehr Forderungen des Deutschen Landkreistages aufgenommen wurden und auch Personen über Lohnkostenzuschüsse gefördert werden können, die innerhalb der letzten sieben Jahre für sechs Jahre Leistungen der Jobcenter erhalten haben. „Das ist positiv, weil laut dem Entwurf der Regierung gedroht hätte, viele sehr arbeitsmarktferne Menschen zu vergessen. Das Instrument darf aber nicht schon konzeptionell scheitern", so Sager.

Zudem seien auch Menschen zumindest nicht generell von der Förderung ausgeschlossen, die z. B. wegen Zeiten von Haft, befristetem Hilfebezug im SGB XII, Zeiten von Erwerbsminderungsrenten oder früheren Förderprogrammen nicht im SGB II waren. „Auch das ist ein guter Fortschritt, wobei von grundlegendem Interesse ist, den Personenkreis nicht zu eng zu wählen. Auch muss den Jobcentern vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, eigene Strategien zu entwickeln", sagte er. Die Erfahrung habe nämlich gezeigt, dass die Jobcenter bei der Auswahl der zu fördernden Personen passgenau vorgehen und dabei auch die örtliche Arbeitsmarktlage sowie die Branchenstruktur berücksichtigen.

Von daher sei auch als Erfolg zu werten, dass nun nicht mehr der gesetzliche Mindestlohn die Höhe der Förderung begrenze: „Wir sind vehement dafür eingetreten, Förderungen auch bis zur Höhe des jeweiligen Tariflohns zu ermöglichen. Das ist wichtig, um gerade die Wirtschaft davon zu überzeugen, über dieses Instrument Langzeitarbeitslosen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben", so der DLT-Präsident abschließend.

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