Aus Anlass der heutigen einstimmigen Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat etwa im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule hat sich der Deutsche Landkreistag dafür ausgesprochen, föderale Interessen zur Geltung zu bringen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir sollten den Föderalismus stärken und ihn nicht schwächen. Daher unterstützen wir die Länder in ihrer skeptischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen. Die Bestimmungsrechte und Einflußnahmemöglichkeiten des Bundes müssen im Vermittlungsverfahren deutlich beschränkt werden."

In der Sache sei der DigitalPakt Schule zu befürworten: „Das Geld wird dringend gebraucht. Allerdings bedarf es hierfür keiner Änderung des Grundgesetzes. Vielmehr kann das Geld im nächsten Jahr den Ländern auch über die Entflechtungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Alternative besteht darin, den Ländern Umsatzsteuerpunkte zu gewähren, was an sich sogar das im Grundgesetz vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln", so Henneke.

Die vom Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderungen seien hingegen abzulehnen. „Sie würden dem Bund Einflussnahme in originären Handlungsfeldern der Länder und der Kommunen erlauben. Unser föderaler Bundesstaat würde schrittweise immer mehr zum Zentralstaat werden. Das Bild des ‚goldenen Zügels' ist hier tatsächlich sehr passend. Die Entscheidung muss von Kommunen und Ländern nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort getroffen werden können", sagte er weiter.

Demgegenüber habe der Deutsche Bundestag bislang nicht über die für die ländlichen Räume und somit die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse wichtige Anpassung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) entschieden, die im Sommer von den Ländern im Bundesrat beschlossen worden sei. „Die ländlichen Räume brauchen dringend verbesserte Förderinstrumente, um Impulse auch außerhalb der Landwirtschaft setzen zu können." Hierzu habe der Deutsche Landkreistag einen eigenen Vorschlag zur Erweiterung der grundgesetzlichen Regelung in Art. 91a GG eingebracht, wonach die GAK auch die Gewährleistung angemessener Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten beinhalten sollte. Es sei laut Henneke deshalb „sehr bedauerlich, dass handlungskräftige Länder und Kommunen allseits für notwendig erachtet, ihnen aber etwa im Bildungsbereich oder bei städtischen Nahverkehrsstrukturen Entscheidungsmöglichkeiten beschnitten und bei der GAK wichtige Förderimpulse vorenthalten werden. Das passt nicht zusammen."

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