Der Deutsche Landkreistag hat sich nach der Sitzung seines Präsidiums im Kreis Wesel erneut deutlich dafür ausgesprochen, das Ziel eines flächendeckenden Mobilfunkausbaus auch mit 5G nicht aufzuweichen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Eine weitere und andauernde digitale Spaltung des Landes muss unbedingt verhindert werden. Für die bevorstehende Frequenzauktion der Bundesnetzagentur erneuern wir unsere Forderung, entsprechende Versorgungsauflagen für unrentable Gebiete im Wege einer Negativauktion vorzusehen. Damit würde der Bund seiner Verantwortung gerecht. Das wäre eine kraftvolle Maßnahme."

Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen sei unabdingbare Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. In ganz Deutschland würden hochleistungsfähige Netze als Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung und moderner Dienste in Handlungsfeldern wie dem autonomen Fahren, der Landwirtschaft, der Bildung oder der Gesundheit benötigt. Das gelte gleichermaßen für den Ausbau der Glasfasernetze. „Wir brauchen überall echtes 5G. Sprichwörtlich auch an jeder Milchkanne. Sonst stellen sich viele Fragen nach wirtschaftlicher Entwicklung in einer globalisierten Welt gar nicht erst. Das wahre industrielle, mittelständische Herz schlägt in Deutschland im ländlichen Raum. Wenn wir hier im buchstäblichen Sinne den Anschluss an das globale und mehr und mehr digitalisierte Wirtschaftssystem verlieren, stellen wir den ländlichen Raum als Wohn- wie als Wirtschaftsstandort in Frage. Man kann einfach nicht mit dieser Entwicklung Schritt halten, wenn man sich nicht infrastrukturell auf Augenhöhe befindet."

Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur nachdrücklich zu kritisieren, im Rahmen der bevorstehenden Versteigerung von Frequenzen auf den Erlass von Auflagen für eine echte flächendeckende Versorgung auch jenseits der bewohnten Gebiete und der wichtigsten Verkehrswege verzichtet zu haben. „Die vorgesehenen Auflagen werden – wie bereits jetzt bei LTE zu beobachten – zu einem lückenhaften 5G-Netz führen, zumal sie bezogen auf die Verkehrswege jenseits der Bundesautobahnen schon dann als erfüllt gelten, wenn jeweils nur einer der Anbieter eine entsprechende Infrastruktur errichtet hat. Um damit zu echter Flächendeckung zu gelangen, bräuchten wir im zweiten Schritt ein nationales Roaming", so Sager.

Sollten weitergehende Auflagen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich sein, müssten andere Instrumente wie eine Änderung des Regulierungsrechts die Flächendeckung sicherstellen. „Hier bleibt der Bund in der Pflicht, wie man es auch dreht und wendet", so der DLT-Präsident. Dazu zähle auch eine Auktion mit negativem Veräußerungserlös. „Damit könnte der Bund die entscheidende Wirtschaftlichkeitshürde bei den Mobilfunkanbietern überspringen." In wirtschaftlich schwerer zu erschließenden Gebieten gehörten dazu auch Vorschriften zum regionalen Roaming.

Die Mobilfunkbetreiber hätten sich bislang strikt gegen solche Auflagen gewehrt mit dem Argument, der Ausbau sei deutlich zu teuer. „Die Bundesnetzagentur begründet ihre Vorschläge ebenfalls mit hohen Kosten. Wer aber gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss beim Mobilfunkausbau für Flächendeckung eintreten. Das bedeutet, dass wir wirksame Versorgungsauflagen brauchen. Wir dürfen nicht dieselben Fehler machen wie beim 4G-Netz, wo wir gerade keine Flächendeckung erreicht haben." Zwar sei dort eine Haushaltsabdeckung von 97 % angestrebt, dennoch bestehe keine Flächendeckung. So liege beispielsweise bei Kreisstraßen die Verfügbarkeit zwischen 37 % und 80 %. Das bedeute, dass der schlechteste Anbieter auf 57.000 der insgesamt rund 92.000 km Kreisstraßen keine Dienste verfügbar halte, der beste Anbieter auf rund 17.000 km. „Für uns gilt daher die Devise: Flächendeckung vor Gewinnorientierung", so Sager abschließend.

Bild: Robert Kneschke