Bild: David Fuentes Prieto

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss auf verschiedene Änderungen des Grundgesetzes hat der Deutsche Landkreistag festgestellt, dass dadurch im Ergebnis föderale Strukturen eher geschwächt als gestärkt würden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir haben die Länder in ihrer skeptischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen nach Kräften unterstützt. Von daher ist es zu begrüßen, dass Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes im Vermittlungsverfahren wieder zurückgeschnitten worden sind. Dennoch ist am Ende des Tages festzuhalten, dass es etwa zur Umsetzung des Digitalpakts Schule keines derart massiven Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte. Deshalb überwiegen bei uns nach wie vor die Bedenken, zumal dadurch der Mitbestimmung des Bundes in zentralen Landes- und Kommunalthemen wie Bildung und Wohnungsbau Tür und Tor geöffnet wird."

In der Sache sei der DigitalPakt Schule zweifellos zu befürworten: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung werden dringend gebraucht. Allerdings bedarf es hierfür keiner Änderung des Grundgesetzes. Vielmehr könnte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden, was das im Grundgesetz vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln", so Henneke.

Die richtige Perspektive sei entscheidend: „Statt dass sich Bund und Länder bei der Schuldigitalisierung um Bundesmilliarden und um Modalitäten streiten, sollte nach grundgesetzlichem Muster eigentlich etwas anderes nüchtern festgestellt werden: Schuldigitalisierung ist eine an Bedeutung gewinnende Aufgabe mit Kostenfolgen, und zwar in Verantwortung der Länder und der kommunalen Schulträger. In einem zweiten Schritt wäre dann die Finanzverteilung von Bund, Ländern und Kommunen so auszutarieren, dass dies auch leistbar ist. Dazu dient seit jeher das Umsatzsteuerverhältnis", stellte er fest.

Allgemeine Steuermittel seien aus diesem Blickwinkel betrachtet gerade kein „Bundesgeld", über dessen Einsatz der Bund zu wachen hätte. „Vielmehr ist es Geld der Steuerzahler, das der Staat zur Bewältigung seiner Aufgaben effizient einzusetzen hat. Ziel ist insofern, dass jede staatliche Ebene die Mittel zur Verfügung hat, die sie für ihre jeweiligen Aufgaben braucht." Dann müsse auch nicht ständig mit immer neuen Finanzspritzen und Programmen versucht werden, Dauerbedarfe etwa in der kommunalen Infrastruktur zu kitten. „Damit gäbe es auch kein bundesstaatliches Gezänk mehr zwischen Bund und Ländern", so Henneke.

Vor diesem Hintergrund sei die gesamte Verfassungsänderung Flickwerk: „Eine Verfassungsänderung vor allem für den Digitalpakt ist unnötig und wird dem Dauergeltungsanspruch des Grundgesetzes nicht gerecht. Sie durchbricht zudem willkürlich bestehende Verantwortungsstrukturen bezogen auf die Bildungsinfrastruktur, aber auch den sozialen Wohnungsbau aus rein tagespolitischen Motiven. Und sie ist in sich inkonsistent."

Auf der anderen Seite sei es gut gewesen, dass es dieses Vermittlungsverfahren gegeben habe, sagte Henneke weiter. „In der Sache wäre ein Verzicht auf die Grundgesetzänderungen in Art. 104c und 104d zwar deutlich besser und durch ein Hartbleiben einzelner Ministerpräsidenten auch durchzusetzen gewesen. Art. 104c GG ist aber ebenso wie die Änderung des Art. 104b GG im Vermittlungsverfahren in der für die föderalen Strukturen schädlichen Wirkung deutlich abgemildert worden."

Insgesamt – und auch das sei ein positiver Aspekt – seien die Länder endlich dazu übergegangen, ihre originären Positionen wieder offensiv zu vertreten. „In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist daher auf mehr Kontinuität und Stabilität des Grundgesetzes als in der jüngeren Vergangenheit zu hoffen."






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