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Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßen ausdrücklich, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht und künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden soll. Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform 2020 wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll zum 1. Januar 2020 von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Dazu sagten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Markus Lewe (Münster), Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein) und Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl (Abensberg): "Das höhere und dynamisierte Wohngeld wird einkommensschwachen Familien und Haushalten dauerhaft helfen. Wenn, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, alle zwei Jahre die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen im Wohngeld dynamisch an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden, driften Wohngeldleistungen und andere Sozialleistungen nicht weiter auseinander. Wohngeldempfänger müssen dann nicht mehr nach einiger Zeit bei steigenden Mieten andere Transferleistungen in Anspruch nehmen – ein regelmäßig angepasstes Wohngeld verhindert diesen 'Drehtüreffekt'. Damit setzt der Gesetzgeber um, was wir seit Langem fordern. Das ist auch für die Kommunen eine gute Nachricht."

Auch GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte die Dynamisierung des Wohngeldes und die Einführung einer zusätzlichen Mietenstufe ausdrücklich. "Das Wohngeld ist ein wichtiger Baustein, um die Menschen zu unterstützen und ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Damit wird der Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung getragen, denn die Wohnkosten und die Verbraucherpreise sind seit der letzten Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 deutlich gestiegen. Um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu sichern, braucht es verschiedene Instrumente – die zwei wichtigsten sind sozialer Wohnungsbau und ein wirksames Wohngeld. Der Gesetzesentwurf zum Wohngeld ist deshalb ein zentraler Beitrag für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt."

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, ergänzte: „Die Anhebung des Wohngeldes ist ein wichtiger Schritt, um das Wohnen für mehr als 600.000 Haushalte bezahlbar zu halten. Mit der Dynamisierung, das heißt der regelmäßigen Wohngeldanpassung, wird verhindert, dass aufgrund nominaler Einkommensverbesserungen Tausende von Mieter jährlich aus dem Wohngeldbezug fallen. Das ist gut so. Aber aus unserer Sicht müssten bei den Wohnkosten auch die Heizkosten berücksichtigt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Heizkosten beim Wohngeld anders als bei den Kosten der Unterkunft behandelt werden. Hier ist eine Harmonisierung erforderlich. Außerdem muss das seit Jahren angekündigte Klimawohngeld endlich kommen, damit die deutlich höheren Mieten für energetisch sanierte Wohnungen angemessen bezuschusst werden können."

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