Die kommunalen Spitzenverbände sehen angesichts der dramatischen Haushaltslage der Kommunen hohen Handlungsdruck, die Finanzsituation der Städte, Landkreise und Gemeinden durch die Arbeit der

Gemeindefinanzkommission nachhaltig zu verbessern und damit den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern. Die Zwischenberichte der drei Arbeitsgruppen, die heute in Berlin in der zweiten Sitzung der Kommission beraten werden, lassen aus Sicht der Kommunen noch nicht erkennen, wieweit das gelingen wird. Entscheidend wird deshalb der Endbericht im Herbst sein, der sich an diesen im Koalitions­vertrag selbst formulierten Zielen messen lassen muss.

„Nach dem derzeitigen Stand der Kommissionsarbeiten gibt es zur Gewerbesteuer keine realistische Alternative. Wir halten das als Ersatz untersuchte Prüfmodell des Bundes für ungeeignet. Dass die stetig steigenden Sozialausgaben wie von uns gefordert inzwischen Gegenstand der Beratungen sind, begrüßen wir ausdrücklich. Hier müssen aber im weiteren Verlauf auch konkrete Schritte beschlossen werden, um die Kommunen spürbar von Sozialausgaben zu entlasten. Zudem gibt es erste gute Ansätze in der Kommissionsarbeit bei der Beteiligung der Kommunen an der Kostenfolgen­abschätzung von Gesetzen“, erklärten der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Das Prüfmodell des Bundes verschlechtert nach Auffassung der kommunalen Spitzen­verbände und einer Reihe von Ländern die Einnahmesituation strukturschwacher Kommunen weiter. Darüber hinaus würde das Band zwischen Wirtschaft und Kommunen, das heute durch die Gewerbesteuer gewährleistet ist, erheblich geschwächt, der Beitrag der örtlichen Unter­nehmen zur Kommunalfinanzierung sinken, der Beitrag der Bürger zu dieser Aufgabe aber steigen. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird in der weiteren Arbeit der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern nun auch das sogenannte Kommunalmodell eingehend geprüft, zusätzlich zu Modifizierungen am Prüfmodell des Bundes und dem Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Nach dem Kommunalmodell soll die Gewerbesteuer beibehalten und durch eine Einbeziehung der freien Berufe und eine Verbreiterung der Bemessungs­grundlage stabilisiert werden.

Zu den Beratungen der Arbeitsgruppe Standards, in der auch die Sozialausgaben behandelt werden, machten Präsident Duppré und die Hauptgeschäftsführer Articus und Landsberg deutlich: „Es ist sinnvoll, die Belastung der Kommunen durch vom Bund gesetzte Standards zu prüfen und diese Arbeit jetzt wie geplant fortzusetzen. Es besteht aber Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, dass sich durch Standard­abbau allein die kommunalen Haushaltsprobleme keineswegs lösen lassen.“ Deshalb bleibe für Länder und Kommunen die Entlastung bei den kommunalen Sozialausgaben elementar. Die Debatte darüber habe in der Kommission richtigerweise begonnen, müsse nun aber auch engagiert und inhaltlich vertiefend weitergeführt werden.

Mit Blick auf die Kommissions-Arbeitsgruppe Rechtsetzung erklärten Articus, Duppré und Landsberg: „Positiv bewerten wir, dass bessere Regelungen zur Beteiligung der Kommunen an der Kostenfolgenabschätzung von Gesetzen in der Diskussion sind. Hier erscheinen uns weitere Präzisierungen im Sinne der Kommunen erforderlich. Bedauerlich ist, dass Bund und Länder unseren Vorschlag ablehnen, kommunale Anhörungs- und Beteiligungsrechte bei Gesetzen des Bundes, die sich auf die Kommunen auswirken, im Grundgesetz zu verankern.“ Das Thema Kostenfolgen­schätzung sei deshalb für die Kommunen so bedeutsam, weil sie bisher immer wieder dadurch belastet worden sind, dass die Kosten von Bundesgesetzen für die Städte, Landkreise und Kommunen unterschätzt wurden.

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