In der laufenden Diskussion um eine mögliche Aussetzung der Wehrpflicht hat der Deutsche Landkreistag die Tragweite dieser Entscheidung für den Zivildienst deutlich gemacht.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Insbesondere bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder von schwerst mehrfach behinderten Menschen, aber auch im Katastrophenschutz kommt es zu erheblichen Engpässen, die überwunden werden müssen. Die Überlegungen der Bundesregierung für einen Freiwilligen Zivildienst gehen in die richtige Richtung.“ Generell müssten Freiwilligendienste attraktiver werden, damit etwa auch gezielt das Engagement älterer Menschen besser genutzt werden könne.

Bundesfamilienministerin Schröder hatte für den Fall der Aussetzung der Wehrpflicht vorgeschlagen, einen Freiwilligen Zivildienst einzuführen, für den pro Jahr etwa 35.000 junge Menschen gewonnen werden könnten und der zwischen sechs und 18 Monaten dauern könnte. Duppré erläuterte, dass es durch den Wegfall des Wehr- und damit auch des verpflichtenden Zivilersatzdienstes zu einem Webbrechen von derzeit 90.000 Dienstleistenden kommen würde. „Davon sind die Landkreise als Träger großer Teile der sozialen Dienstleistungen besonders betroffen. Fast zwei Drittel der Zivildienstleistenden sind in Pflege und Behindertenhilfe beschäftigt. Darüber hinaus würden Lücken auch in Kinderbetreuungseinrichtungen, im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst gerissen, die geschlossen werden müssten.“

Vor diesem Hintergrund müsse eine echte Alternative gefunden werden. Duppré machte deutlich, dass in Anbetracht der herben Einschnitte, die beim Wegfall des verpflichtenden Zivildienstes eintreten würden, freiwillige Dienste generell attraktiver ausgestaltet werden müssten. „Sinnvoll wäre es beispielsweise, den freiwilligen Dienst auf die Wartesemester für einen Studienplatz anzurechnen oder für die Dienstzeit Rentenbeiträge zu leisten. Hier können wir noch an vielen Stellschrauben die Attraktivität erhöhen, um zu einer echten und nicht nur symbolischen Anerkennungskultur zu gelangen und Menschen wirksame Anreize zu bieten.“ Zu denken wäre zudem an die Festschreibung einer Regeldienstzeit von einem Jahr, um den sozialen Trägern Planungssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Freiwilligendienst auch wirksam sei, so Duppré.

Eine Chance liege nach Ansicht des Verbandspräsidenten auch darin, dass ein neuer Freiwilligendienst vermehrt Frauen und ältere Menschen ansprechen könnte, auch wenn klar sei, dass ein Wegfall des Zivildienstes keinesfalls kompensiert werden könne. „Das bestehende System geht im Wesentlichen von der Wehrpflicht und dem ersatzweisen verpflichtenden Zivildienst aus, in dem nach wie vor die meisten Freiwilligendienste geleistet werden. Wenn es auf diese Weise gelingen könnte, auch die Potenziale von Frauen und älteren Mitbürgern – etwa Rentnern – für gesellschaftliche und soziale Aufgaben fruchtbar zu machen, wäre das eine tolle Sache.“ Leider enthalte der Vorschlag der Bundesfamilienministerin keine Aussagen zum Konkurrenzverhältnis zu den anderen Freiwilligendiensten wie etwa dem Freiwilligen Sozialen Jahr. „Wichtig ist aber, dass keine Parallel- und Doppelstrukturen entstehen oder ausgebaut werden“, so Duppré abschließend.

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