Der Deutsche Landkreistag begrüßt die jüngsten Aussagen von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, Landkreise und kreisfreie Städte könnten die Gewährung von Sachleistungen für Kinder aus Hartz IV-Familien umsetzen. Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Dies entspricht der Forderung

des Deutschen Landkreistages, die wir mit dem Bundesarbeitsministerium seit Sommer erörtert haben. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder dürfen nicht von der Bundesagentur für Arbeit, sondern sollten von den Landkreisen und Städten vor Ort erledigt werden. Ein Tätigwerden der BA ist abwegig.“ Wichtig sei aber auch, dass die Kommunen die Umsetzung weitgehend selbständig erledigen können, ohne durch zu enge Vorgaben gebunden zu sein.

Die Umsetzung erfordere genaue Kenntnis der Umstände und Strukturen vor Ort. „Es wäre befremdlich, würde der Bund ein Tätigwerden einer Bundesbehörde vorsehen, statt den Kommunen die Ausführung zu überlassen. Schulen, Sportvereine, kulturelle Bildung oder öffentliche Musikschulen sind kommunale Angebote. Deshalb sollten diese Bereiche auch für Hartz IV-Kinder von den Kommunen verantwortet werden“, so Duppré.

Die Landkreise würden die einzelnen Angebote genau kennen, da sie mit ihnen z.B. in der Jugendarbeit, der Kinderbetreuung, der Vereinsförderung, als Schulträger oder beim bürgerschaftlichen Engagement in enger Verbindung stehen würden. „Zugleich obliegt den Landkreisen diese Aufgabe ohnehin für Kinder in der Sozialhilfe. Bei einem Tätigwerden der BA würde es damit zu Parallelstrukturen kommen.“ Wesentlich sei nun vor allem das Kleingedruckte: „Die Landkreise müssen das Bildungspaket weitgehend selbständig erledigen können, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Leistungen nach der unterschiedlichen Angebotssituation vor Ort gewähren zu können. Was wir nicht gebrauchen können, sind 50-seitige Handlungsanweisungen der BA“, so Duppré abschließend.