Krankenhäuser und Praxen sollen auf regionaler und lokaler Ebene stärker zusammenarbeiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) eine Rahmenvereinbarung zur künftigen Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung geschlossen.

Darin geht es vor allem darum, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor zu entwickeln.

„Wir wollen gemeinsam innovative Versorgungsangebote konzipieren und umsetzen. Dabei sollen die regional sehr unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt werden, um einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten gerecht zu werden“, erklärte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke bekräftigte den Einsatz der Landkreise für dieses wichtige Thema: „Fehlen Möglichkeiten der wohnortnahen ambulanten Versorgung, weist der gesamte Standort einen eklatanten Infrastrukturnachteil auf. Daher müssen wir gemeinsam Ideen entwickeln, um der drohenden Verschlechterung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum wirksam begegnen zu können. Bislang gibt es eher punktuelle Ansätze, nicht jedoch ein kraftvolles gemeinsames Vorgehen in dieser wichtigen Frage.“

Auf regionaler Ebene sollen die ambulante und stationäre Grund- und Regelversorgung stärker verzahnt werden. Zwischen der Grundversorgung und der spezialisierten Schwerpunktversorgung wollen beide Partner neue Formen der Zusammenarbeit identifizieren. Dazu gehört die standort- und sektorübergreifende Kooperation gerade in ländlichen Gebieten mit sinkender Bevölkerungszahl. Für eine wohnortnahe Versorgung sollen auch telemedizinische Anwendungen erprobt werden. In anderen Regionen wollen KBV und DLT die medizinische Infrastruktur besser nutzen, um ein doppeltes Vorhalten von Geräten und Fachpersonal in Praxen und Krankenhäusern zu vermeiden und so dort zu rationalisieren, wo es sinnvoll ist. Auf lokaler Ebene soll der Aufbau gemeinsamer Strukturen, etwa zur 24-Stunden-Notfallversorgung, vorangetrieben werden. Gemeinsame Fallkonferenzen von Klinik- und Praxisärzten sollen das Überleitungsmanagement der Patienten verbessern, beispielsweise bei Arzneimittelverordnungen. Weitere Ziele der Vereinbarung sind, die Therapiefreiheit der Ärzte zu stärken und Praxen und Krankenhäuser von bürokratischen Aufgaben zu entlasten.

Ein gemeinsamer Lenkungsausschuss von KBV und DLT wird regionale Pilotprojekte initiieren und begleiten. Die Kooperationspartner fordern außerdem andere interessierte Gruppen wie Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen auf, mitzuarbeiten und ihre Ideen einzubringen.


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

Deutscher Landkreistag (DLT):
Der Deutsche Landkreistag ist der kommunale Spitzenverband der 301 Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreistage der 13 Flächenländer, die sich für die Kommunalbelange in ihrem jeweiligen Bundesland einsetzen. Er vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit knapp 56 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands. Die Landkreise tragen die Verantwortung für ca. 400 Krankenhäuser.



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