Von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages

Am 8.9.1916 – zeitlich also genau mitten im Großen Krieg – wurde im Preußischen Landtag, dem heutigen Berliner Abgeordnetenhaus, der Landkreistag gegründet. Am 8.9.2016 kann er also auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken.

Wie bereits bei der Gründung des Deutschen Städtetages 1905 bestand auch bei der Gründung des Verbandes der Preußischen Landkreise 1916 der konkrete Gründungsanlass in der Ernährungssicherung der jeweils vertretenen Bevölkerung. Ging es 1905 um die Fleischversorgung der deutschen Städte, war für die Gründung des Landkreistages die strikte Lebensmittelrationierung und -bewirtschaftung im Großen Krieg der Auslöser. 1922 konnte dann als Verband der Verbände der Verband der Deutschen Landkreise gegründet werden, der 1924 in Deutscher Landkreistag umbenannt wurde.

Der Aufgabenbestand der Kreise wuchs im Krieg und nach dem Großen Krieg immens an. Dies galt insbesondere bei der Versorgung der Bevölkerung, im Wohlfahrtswesen, in der Jugendwohlfahrt, im Hygienewesen und bei der Wiedereingliederung der heimkehrenden Soldaten in das Erwerbsleben. Unzählige Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene waren zu versorgen. Die bis heute bestehende Prägung der Kreisebene als die steuerfinanzierte Sozialverwaltungsebene nahm hier ihren Anfang.

Nach dem Zweiten Weltkrieg – während der Nazizeit wurden die kommunalen Spitzenverbände wie die kommunale Selbstverwaltung insgesamt aufgelöst bzw. abgeschafft – erfolgte 1947 die Wiederbegründung des Deutschen Landkreistages. Inhaltlich befasste man sich in dieser Zeit schwerpunktmäßig mit der Versorgung und Integration der Flüchtlinge als zentraler Herausforderung und der Wiederherstellung der Infrastruktur.

Hervorzuheben ist im Weiteren vor allem die nach dem 9.11.1989 einsetzende Verwaltungshilfe der 237 westdeutschen Kreise, acht Landesverbände und der Bonner Hauptgeschäftsstelle, die wertvolle Koordination personelle Unterstützung bei der Neustrukturierung der ostdeutschen Verwaltung leisteten. Außerdem wussten alle Akteure sogleich, dass es bei 189 Kreisen in Ostdeutschland gegenüber 237 Kreisen in Westdeutschland dauerhaft nicht bleiben konnte. Die behutsamen Kreisgebietsreformen 1993/94 und der sich unterschiedlich auswirkende demografische Wandel sollten zu der Notwendigkeit führen, dass ein gutes Dutzend Jahre später bereits Nachsteuerungsbedarf bestand und erneut Kreisgebietsreformen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurden. Dadurch wurde die Zahl der ostdeutschen Kreise auf seither 58 reduziert, sodass es seit 2011 in Deutschland auf der Kreisebene 295 Landkreise und 107 kreisfreie Städte bei sehr heterogener Struktur auf der Gemeindeebene gibt. Zur ersten freiwilligen Kreisfusion wird es am 1.11.2016 kommen, wenn der Landkreis Osterode am Harz mit dem Landkreis Göttingen fusioniert.

In der Berliner Republik gab es große Sozialreformen, zwei gescheiterte Kommunalfinanzreformen, zwei kommunalrelevante Föderalismusreformen mit kommunaler Kommissionsbeteiligung und seit 2015 das alles beherrschende Thema der Flüchtlingsunterbringung und -integration, was zwischen September 2015 und dem Frühjahr 2016 zu sechs umfangreichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände geführt hat – ein bisher einmaliger Vorgang in der bundesrepublikanischen Geschichte.

Bei den Sozialreformen ragen die Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei ein Jahrzehnt später erfolgender Zweckausgabentragung durch den Bund, die sich im Gesetzgebungsverfahren befindende Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bei Stärkung der Kommunalfinanzen um 5 Mrd. € in der zweiten Jahreshälfte 2016, vor allem aber die höchst streitbefangene Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende heraus. Wie bei keinem anderen Gesetzgebungsverfahren der Nachkriegszeit haben sich hier die Kreise und der Landkreistag engagiert – und zwar für eine kommunale Gesamtträgerschaft der Aufgabe. Herausgekommen ist letztlich ein Mischmodell, das auf Betreiben einzelner Kreise und des Landkreistages zwei Mal auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts stand.

Bei der Föderalismusreform I ist es außerdem gelungen, im Grundgesetz ein Aufgabenübertragungsverbot des Bundes auf die kommunale Ebene zu implementieren, flankiert um eine Begrenzung der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes auf Bereiche, in denen das Grundgesetz dem Bund Gesetzgebungskompetenzen verleiht.

Im Ergebnis kann sich die Arbeit der Kreise und ihres Landkreistages im letzten Jahrhundert wohl sehen lassen.


Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

Deutscher Landkreistag

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