- Kreisfinanzen

Die Investitionen füllen mit 5 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Drittel von den Landkreisen geleistet wird (West, Ost), und den Bereich der Kreisstraßen, dem bei einem Anteil von 40 % an den Straßen mit überörtlicher Erschließungsfunktion eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt (West, Ost). Mit Stand 2016 ist für die Kreishaushalte ein Investitionsstau von rund 25,7 Mrd. € festzustellen, von dem der größte Anteil auf den Bereich der Schulen, gefolgt von der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, dem Breitbandausbau sowie der Gesundheitsinfrastruktur entfällt. V.a. die Investitionen in die Kreisstraßen mussten in den vergangenen Jahren aufgrund der Finanznot und sinkender Zuschüssen zurückgefahren werden. Bauinvestitionen der Kreise in Schulen und Straßen.
Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise. Während 2016 in den alten Ländern die Kreisumlage (Abb. 12, Abb. 4, Abb. 11, Tab. 3*) einen Anteil an den gesamten Kreiseinnahmen in Höhe von 42% abdeckte, war das Gewicht der entsprechenden Einnahmen bei den Landkreisen in den neuen Ländern nur nahezu halb so groß und betrug 26% (Übersicht). Über die Jahre seit 1992 hinweg betrachtet werden in den alten Bundesländern nur 40-45 % und in den neuen Bundesländern lediglich 20-25 % der Kreisausgaben über die Kreisumlage finanziert.
Spiegelbildlich unterschiedlich ist das Gewicht der Zuweisungen der Länder, von denen ein maßgeblicher Teil über die FAGs und GFGs (Tab. 5, Tab. 6, Tab. 7, Abb. 7, Tab. 2, Tab. 4, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen**, Grafik kommunaler Finanzausgleich) normiert wird. Der Anteil der Einnahmen aus den (laufenden und investiven) Zuweisungen lag 2016 in den Landkreisen der alten Länder zwei Prozentpunkte höher als das der Kreisumlage und betrug 44 %. Ein völlig anderes Bild bietet sich bei den Landkreisen in den neuen Ländern, wo den laufenden und

Darüber hinaus bestehen allerdings auch zwischen den Ländern gravierende Unterschiede im Gewicht der Kreisumlage im Kanon der gesamten Kreiseinnahmen. So sind die Kreisumlagesatzunterschiede (Tab. 1

* Die Abbildungs- bzw. Tabellennummern orientieren sich an der Darstellung im Kreisfinanzbericht 2016/2017 (erschienen als Ausgabe Oktober 2017 der Fachzeitschrift "Der Landkreis").