Mit dem Europäischen Unternehmensförderpreis zeichnet die Europäische Kommission seit 2005 innovative und erfolgreiche Maßnahmen öffentlicher Institutionen und öffentlich-privater Partnerschaften aus. Nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Partnerländer Island, Norwegen, Serbien und der Türkei können an dem Wettbewerb teilnehmen. Insgesamt bewerben sich jedes Jahr rund 350 Organisationen bzw. Projekte für die nationalen Vorentscheide, darunter auch zahlreiche Landkreise bzw. kommunale Wirtschaftsförderungseinrichtungen.



Der Europäische Unternehmensförderpreis wird als zweistufiger Wettbewerb durchgeführt und 2019 wird der Preis wieder in sechs Kategorien vergeben:

  1. Förderung des Unternehmergeistes

  2. Investition in Unternehmenskompetenzen

  3. Verbesserung der Geschäftsumgebung

  4. Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit

  5. Förderung der Entwicklung von grünen Märkten und Ressourceneffizienz

  6. Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum


Der deutsche Vorentscheid wird vom RKW-Kompetenzzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Landkreise, Städte und Gemeinden, Bundesländer, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden und Unternehmen. Bewerbungsschluss ist der 12.4.2019.

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