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Im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen vierten Förderaufruf mit einem Volumen von 300 Mio. € veröffentlicht. Die zum 11.5.2019 aktualisierte neue Förderrichtlinie sieht eine Erweiterung des Fördergegenstands und eine erweiterte Antragsberechtigung für Verbundprojekte vor sowie eine höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen. Die Mittel sollen in zwei Haupttranchen und einer kurzfristigen Sondertranche ausgereicht werden. Förderanträge sind bis spätestens 9.6.2019, 28.7.2019 bzw. 30.9.2019 einzureichen.

Die Förderrichtlinie sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

• erweiterte Antragsberechtigung von Verkehrsverbünde und kommunalen Unternehmen aus angrenzenden Gemeinden sowie von Verbundvorhaben;
• höhere Förderquote (bis zu 70 %) für finanzschwache Kommunen, die sich z. B. in einem Haushaltssicherungsverfahren befinden;
• Förderung von Digitalisierungskomponenten auch im Rahmen von Logistikvorhaben;
• Förderung von Pilotvorhaben, Werkstattprojekten und Reallaboren für die Erprobung innovativer Maßnahmen.

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