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Der Deutsche Landkreistag begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Reform der Grundsteuer. Dazu erklärt Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Wir freuen uns, dass die Reform nun rechtzeitig umgesetzt werden kann. Wir finden darin unseren Grundansatz berücksichtigt: Es wurde ein wertabhängiges Modell beschlossen, was gut und richtig ist, weil es bestehende Realitäten auf den Immobilienmärkten abbildet.“ Generell gehe es dem kommunalen Spitzenverband darum, zu einer Novellierung auf der Grundlage einer Betrachtung des Grundstückswertes zu gelangen.

Wichtig sei außerdem, dass es beim bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter bleibe, so Henneke weiter: „Diese nutzen vor Ort die kommunale Infrastruktur und sind Einwohner einer Gemeinde. Die Grundsteuer bildet wie keine andere Steuer eine direkte Beziehung zu den Einwohnern in einer Gemeinde ab. Das ist bei Mietwohnungen der Mieter und gerade nicht der Eigentümer, der oft hunderte von Kilometern entfernt wohnt und die Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, sonst aber mit der Gemeinde rein gar nichts zu tun hat. Die Mieter sind es daher auch, die als Einwohner die kommunalen Infrastrukturen – von Straßen über Bibliotheken bis hin zu Schulen und Kitas – nutzen.“