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Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern – und deutschlandweite Corona-Regeln verbindlich anordnen. Das kritisiert der Deutsche Landkreistag. „Der vorliegende Entwurf ist ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen. Damit verlässt der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und will direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen", sagte Präsident Landrat Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben).

Für so etwas brauche es eigentlich die Zustimmung der Länder im Bundesrat, was aber offensichtlich nicht vorgesehen sei. „Damit wird das Notbremsegesetz zum eindeutigen Durchregieren aus Berlin." Es werde sich zeigen, ob es mit diesen Regeln gelingt, die dritte Infektionswelle zu brechen. „Wir halten es jedenfalls generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben. Damit würden auch einzelne verantwortbare Modellversuche über einer Inzidenz von 100 praktisch unterbunden, hinzu kommen vom Bund über den Kopf der Länder hinweg angeordnete Schulschließungen. Ausgangssperren sind für die Landkreise ebenfalls sehr kritisch zu hinterfragen."

Die ganze Debatte sei nicht nur getrieben von der berechtigten Sorge einer unbeherrschbaren dritten Welle, sondern auch von dem Wunsch nach bundeseinheitlichen Lösungen. „Das ist aber gerade nicht das Gebot der Stunde, da in einer sich örtlich sehr unterschiedlich darstellenden Pandemie pauschales Agieren nicht treffsicher genug ist. Außerdem ist die reine Fokussierung auf die Inzidenz nach wie vor zu einseitig. Hier müssen auch weitere Faktoren wie die Belegung der Intensivbetten und die Reproduktionszahl mit einbezogen werden.“