Anspruch auf Mitverlegung torpediert in der Praxis vielfach den Glasfaserausbau in der Fläche – DigiNetz-Gesetz darf keine Fehlanreize für Doppelausbau bieten

BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG) ein. Denn in seiner aktuellen Fassung behindert das Gesetz, das den Glasfaserausbau in Deutschland eigentlich beschleunigen soll, diesen vielfach – und verhindert in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte. Die ursprüngliche Idee des Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können.

Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.

Aktuelles Beispiel hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018 (BK11-17-020), die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt. Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs der „öffentlichen Mittel" durch die BNetzA werden Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung, die bislang wesentliche Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, erheblich verunsichert. Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

BREKO, BUGLAS, DLT und VKU sind sich daher einig: „Das DigiNetz-Gesetz muss dringend dahingehend weiterentwickelt werden, dass es keine Fehlanreize mehr für Überbau setzt." Das novellierte DigiNetz-Gesetz muss daher einen Parallelausbau durch Mitverlegung verhindern, wenn ein Gebiet erstmals mit reinen Glasfaserleitungen erschlossen wird.

Daneben muss der Begriff „öffentliche Mittel" im DigiNetz-Gesetz eindeutig definiert werden: Ein Mitverlegungsanspruch sollte grundsätzlich nur dann bestehen, wenn die eigentlichen Bauarbeiten, im Rahmen derer eine Mitverlegung erfolgen soll, unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Die Verbände legen in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass eine solche Anpassung des Gesetzes Dritte nicht aussperren und auch Dienstewettbewerb generell nicht verhindern soll. Vielmehr geht es darum, Glasfaser – wie auch von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebt – in die Fläche zu bringen, anstelle einen Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen zu erzeugen. „Das Risiko ‚Wer gräbt, verliert' darf nicht länger über engagierten Kommunen und Netzbetreibern schweben, die den Glasfaserausbau in Deutschland engagiert voranbringen wollen", unterstreichen die Verbände.

Anstelle des Anspruchs auf Mitverlegung setzen sich BREKO, BUGLAS, DLT und VKU in der beschriebenen Konstellation für einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur ein. Hier gilt klar: Open Access zu fairen Konditionen. Auf diese Weise wird die neu errichtete Infrastruktur besser ausgelastet, und es wird ein Anreiz zum Glasfaserausbau in weiteren, bislang noch nicht erschlossenen Regionen geschaffen.

 



Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.