Bild: Eisenhans - stock.adobe.com
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Der Deutsche Landkreistag wendet sich kritisch gegen Überlegungen, bei der anstehenden Grundsteuerreform den Ländern weitgehende Abweichungsmöglichkeiten einzuräumen. „Wir brauchen jetzt zügig die Vorlage eines Gesetzentwurfs und nicht immer wieder neue Ideen. Wir erwarten sowohl vom Bund als auch von den Ländern, dass sie sich endlich auf eine bundesgesetzliche Regelung verständigen und in deren Umsetzung eintreten anstatt sich in Grundsatzscharmützeln zu verlieren" erklärte der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager.

Präsident Sager führte dazu aus, dass die nun in den Raum geworfenen Regionalisierungspläne verfassungsrechtlich eine Bundesregelung unmöglich machen würden. „Einerseits gemäß der grundgesetzlichen Erforderlichkeitsklausel zu sagen, dass eine bundesgesetzliche Regelung nötig ist und dann den Ländern weitgehende Abweichungsmöglichkeiten einzuräumen ist eine Quadratur des Kreises und wird deshalb verfassungsrechtlich nicht funktionieren." Die Konsequenz wäre, dass die Länder jeweils eigene Grundsteuergesetze erlassen müssten. Dazu Sager: „Ich habe große Zweifel, dass alle Länder entsprechende Pläne in den Schubläden liegen haben. Zweifelhaft dürfte auch sein, ob so ein Verfahren tatsächlich Verwaltungsaufwände reduziert. Ich befürchte das Gegenteil und einen nicht guten Wettbewerb nach unten."

Der Präsident des Deutsche Landkreistages appellierte deshalb nochmals an den Bund und die Länder die Grundsatzdiskussionen zu verlassen und sich dem konkreten Gesetzentwurf zuzuwenden. „Ich bin überzeugt, dass sich die bestehenden Meinungsunterschiede bei gutem Willen im laufenden Gesetzgebungsverfahren lösen lassen", so Sager abschließend.