In der Debatte um die Neuorganisation der Jobcenter im Rahmen des SGB II (Hartz IV) hat der Deutsche Landkreistag auf seiner Jahrestagung im baden-württembergischen Ludwigsburg die Berücksichtigung kommunaler Interessen angemahnt.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte nach dem Treffen, zu dem Landräte aus dem ganzen Bundesgebiet angereist sind: „Die Neuorganisation muss die Interessen der Landkreise und damit von drei Vierteln der kommunalen Träger in Arbeitsgemeinschaften berücksichtigen. Ohne den kommunalen Sachverstand kann eine Reform nicht zu einer Verbesserung der bestehenden Situation führen. Das vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Eckpunktepapier genügt dem nicht. Das haben wir auch gegenüber der Bundesarbeitsministerin, die wir auf der Tagung begrüßen konnten, deutlich gemacht.“

Duppré warb dafür, die sich bewährte Option zahlenmäßig aufzustocken, so dass auch über die bisher bestehenden 69 Optionskommunen hinaus interessierte Landkreise und Städte die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernehmen können. „Die Arbeits- und Sozialminister der Länder sehen wie die Landkreise die Notwendigkeit, das Optionsmodell in seiner bisherigen Ausgestaltung zu entfristen und die Zahl der Optionskommunen einmalig zu erhöhen.

Eine Öffnung der Option wäre auch für die Neuorganisation der Jobcenter hilfreich: „Auf diese Weise würde für das weitere Prozedere eine erheblich befriedende Wirkung erzeugt“, sagte Duppré. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Landkreistages hätten sich insgesamt 171 von 240 bisher in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) engagierte Landkreise für die Option ausgesprochen, wenn dies möglich werden würde.“

Auf der Jahrestagung konnte auch Bundesarbeitsministerin von der Leyen begrüßt werden, die sich mit den Landräten zum Thema austauschte. Duppré hierzu: „Für uns sind die Aufgabenerfüllung aus einer Hand und ein maßgeblicher, eigenverantwortlicher Einfluss der Landkreise auf die Arbeitsmarktpolitik unverzichtbar. Das vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Eckpunktepapier genügt dem nicht.“ Vordringliches Anliegen sei es, für diejenigen kommunalen Träger, die von der Erweiterung der Option keinen Gebrauch machen könnten oder wollten, ein selbstverwaltungskonformes ARGE-Nachfolgemodell zu entwickeln. „Wenn es zu dessen Ermöglichung einer Verfassungsänderung bedarf, unterstützt der Deutsche Landkreistag solche Bestrebungen. In diesem Fall ist auch die gleichzeitige Wahrnehmung in alleiniger kommunaler Verantwortung im Rahmen des Optionsmodells verfassungsrechtlich zu ermöglichen“, so Duppré.

Schließlich sprach er die Kostenbeteiligung des Bundes an den von den Kreisen und Städten zu tragenden Wohnkosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien an und drängte erneut auf eine Korrektur der für die Landkreise untragbaren Berechnungsformel im Vermittlungsverfahren: „Bleibt es bei der fehlerhaften Anknüpfung der Formel an die Entwicklung der Anzahl der Haushalte, wird die Bundesbeteiligung von derzeit 26 auf 23,6 % sinken. Und das, obwohl aufgrund von Kostensteigerungen in diesem Bereich eigentlich eine Quote von 35,8 % für das nächste Jahr nötig wäre. Anderenfalls gehen die absehbar höheren Kosten vollkommen zulasten der Kommunen“, so Duppré abschließend.