Marburger Bund sollte Streik abwenden und Angebot der Arbeitgeberseite annehmen

Vor dem Hintergrund des Tarifstreits der rund 55.000 Ärzte an den 800 kommunalen Kliniken hat der Deutsche Landkreistag (DLT) den Marburger Bund aufgefordert, einen drohenden Streik abzuwenden und das Angebot der Arbeitgeberseite anzunehmen.

Dazu sagte Präsident Landrat Hans Jörg Duppré anlässlich der heutigen Sitzung des DLT-Präsidiums: „Wir erwarten von der Gewerkschaft ein umgehendes Einlenken. Mit einer angebotenen Steigerung der Ärztegehälter um 2,9 %, der verbesserten Vergütung von Bereitschaftsdiensten sowie der Einführung von Zuschlägen für Nachtarbeit werden Kernanliegen der Ärzteschaft entsprochen.“ Weiter gehende Forderungen seien überzogen und unerfüllbar. Darüber hinaus bestehe kein finanzieller Spielraum für derartige Gehaltssteigerungen.

Duppré missbilligte die Forderung des Marburger Bundes nach einem weitaus höheren Anstieg der Ärztegehälter in kommunalen Kliniken als bei Gehältern der nicht-ärztlichen Beschäftigten in Krankenhäusern und den Ärztegehältern an Universitätskliniken. „Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn die Ärztegewerkschaft hier wie bereits vor einigen Jahren den Boden des Möglichen und Bezahlbaren vollkommen verlässt. Es kann und darf nicht sein, dass das Gehalt eines Facharztes mit siebenjähriger Berufserfahrung – noch dazu ohne zusätzlich vergütete Bereitschaftsdienste – im Jahre 2005 rund 4.500 Euro, 2009 bereits rund 5.600 Euro und damit über 20 % mehr betrug und nun weitere Steigerungen in unvertretbarer Höhe und einem Gesamtvolumen von 53 Mio. Euro verlangt werden.“ Das sei schlicht maßlos, zumal sich eine Krankenschwester im selben Zeitraum mit sehr viel geringeren Lohnsteigerungen habe begnügen müssen.

Der DLT-Präsident äußerte sich zudem zur Gewerkschaftsforderung, auch Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen in den Tarifvertrag der Ärzte einzubeziehen. „Diese Forderung ist sachlich nicht gerechtfertigt, denn die Arbeit eines Klinikarztes ist mit der eines Arztes im Verwaltungsdienst nicht vergleichbar. Als Teil der Kommunalverwaltung obliegen dem Arzt im Gesundheitsdienst andere Aufgaben, so dass es sich um ein vollkommen anderes Berufsbild handelt“, so Duppré abschließend.