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Die Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund geht nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages für die Kommunen hart an die Grenze des Machbaren. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in der Pandemie und darüber hinaus hervorragende Arbeit. Sie sollen daher selbstverständlich Anerkennung in Heller und Pfennig erhalten. Dies findet mit der Corona-Prämie für alle Beschäftigten sowie den Zuschlägen bei den Gesundheitsämtern und den Pflegenden auch seinen beachtlichen Niederschlag. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren, Steuerausfälle und gleichzeitig höhere Ausgaben der öffentlichen Hand im Blick behalten. Wir dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere finanzielle Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Mit Blick auf die zweite Infektionswelle und die unabsehbaren Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die kommunalen Haushalte halten wir diesen Abschluss deshalb für gerade noch vertretbar.“ In diesen schwierigen Zeiten sei vor allem die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst ein wesentliches Pfund. „Das darf man nicht unerwähnt lassen.“

Es sei festzustellen, dass mit 28 Monaten eine deutlich längere Laufzeit als von den Gewerkschaften ursprünglich beabsichtigt verabredet worden sei. „Das schafft Planungssicherheit, die in der Krisensituation wichtig ist“, so Sager. Die linearen Lohnerhöhungen 2021 und 2022 von insgesamt 3,2 % sind mit dem zusätzlich vereinbarten Mindestbetrag 2021 teuer erkauft.“ Die Tarifeinigung bedeute für die Landkreise, Städte und Gemeinden eine zusätzliche Belastung von ca. 4,9 Mrd. € für die über 2 Mio. Beschäftigten in kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern, Sparkassen und kommunalen Unternehmen. „Hinzudenken muss man sich außerdem die wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten“, sagte er.

Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sei ein vielfältiges Paket ausgehandelt worden. „Das sehen wir natürlich ebenfalls. Mehr als unverständlich ist deshalb in diesem Zusammenhang das Beharren der Gewerkschaften darauf, die Corona-Prämie zwischen den Beschäftigtengruppen unterschiedlich hoch auszugestalten. Damit setzen wir gegenüber den Führungskräften ein falsches Signal und beschädigen die Solidarität in den Verwaltungen und kommunalen Unternehmen“, so Sager. Folgende Sondervereinbarungen wurden getroffen:

  • Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten zur Anerkennung der Belastungen durch die Corona-Krise in Höhe von – je nach Entgeltgruppe – einmalig 225 bis 600 €,
  • Corona-Sonderprämie für alle Beschäftigten, die mindestens einen Monat in einem Gesundheitsamt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt sind (50 € monatlich, befristet bis Februar 2022),
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst: Einführung einer monatlichen Zulage für ärztliches Personal von 300 €,
  • Pflegepersonal: deutliche Ausweitung verschiedener monatlicher Zulagen,
  • Sparkassen: Reduzierung der Sparkassensonderzahlung durch verpflichtende Gewährung zusätzlicher Urlaubstage. Die Beschäftigten der Sparkassen erhalten auch jetzt noch höhere Entgeltzahlungen gegenüber vergleichbaren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.

Abschließend sagte Präsident Sager: „Es ist gut, dass die Tarifverhandlungen in dieser besonderen Situation der Pandemie mit einem für alle Seiten mitzutragenden Kompromiss beendet werden konnten. Die Menschen hatten berechtigterweise wenig Verständnis für die durchgeführten Streiks im öffentlichen Dienst, die unserer Meinung nach rein gar nicht in die für alle schwierige Zeit gepasst haben und nicht hätten sein müssen. Umso besser, dass diese Auseinandersetzung nun zu Ende ist.“