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Heute verhandelt der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über Klagen des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens, in denen es um die finanzielle Ausstattung durch das Land Rheinland-Pfalz geht. Für den Deutschen Landkreistag sind die Normenkontrollverfahren von grundsätzlicher und bundesweiter Bedeutung, wie Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke herausstellte: „Die Länder sind und bleiben aufgefordert, für eine ordentliche finanzielle Mindestausstattung der Landkreise und Gemeinden zu sorgen. Es ist bereits verfassungsrechtlich geboten, dass sie ihre Kommunen mit dem Nötigsten zur Bewältigung der eigenen Aufgaben ausstatten, so dass sie nicht dauerhaft Kredite aufnehmen müssen. Wer jetzt erneut für Investitionen oder zur Abtragung von Altschulden nach dem Bund ruft, hilft nur den Ländern, die offensichtlich ihrer Verantwortung nicht gerecht werden wollen.“

In den Verfahren geht es um die finanzielle Ausstattung für die Jahre 2014 und 2015, nachdem der Verfassungsgerichtshof bereits 2012 eine „spürbare“ Anhebung der Finanzausgleichsleistungen vom Land einforderte. Das Verwaltungsgericht hatte die Prozesse ausgesetzt und dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt, damit entschieden wird, ob das Land dem Anspruch der Kommunen auf angemessene Finanzausstattung aus der Landesverfassung in ausreichender Weise nachgekommen ist. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichtes sei dies jedenfalls nicht der Fall.

Bereits 2012 hatte der Verfassungsgerichtshof den rheinland-pfälzischen Kommunen eine dauerhaft prekäre Finanzsituation attestiert und festgestellt, dass die Finanzzuweisungen des Landes angesichts stark gestiegener Sozialausgaben schon lange bei Weitem nicht mehr ausreichten, um den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zu sichern. Er gab dem Landesgesetzgeber daher auf, die Zuweisungen an die Kommunen deutlich zu erhöhen.

Henneke dazu: „Leider hat sich die Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen seither nicht spürbar verbessert. Eigentlich sollte eine belastbare finanzielle Grundausstattung selbstverständlich sein. Dass diese nun abermals vor Gericht eingefordert werden muss, ist bezeichnend.“ Die Landkreise in Rheinland-Pfalz würden mit über 400 € den bundesweit mit Abstand höchsten Kassenkreditbestand je Einwohner aufweisen. Die Kreise im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo die Kommunalverschuldung ebenfalls hoch sei, hätten hingegen pro Kopf jeweils nur etwa 15 € an Kassenkrediten aufgebaut.

Er wies in diesem Zusammenhang verantwortungsverwischende Forderungen nach einem stärkeren Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Kommunen zurück: „Das Schwarze-Peter-Spiel und das Verweisen auf den Bund hilft hier nicht weiter. Ob bei der finanziellen Grundausstattung, bei erforderlichen Investitionen oder beim Thema Altschulden – immer gilt: Die Länder und nicht der Bund stehen für ihre Kommunen in der Verantwortung. Hieraus dürfen sie nicht entlassen werden. Es dürfen nicht diejenigen Länder noch dafür belohnt werden, die am wenigsten ihren Aufgaben nachgekommen sind.“

Natürlich könne der Bund im Ausnahmefall den Ländern Unterstützung bei deren Aufgaben anbieten, wie zuletzt beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschehen. „Aber daraus immer wieder einen Anspruch auf Hilfe aus Berlin ableiten zu wollen, hat keinerlei sachliche Grundlage und ist ein vernebelndes und vollkommen zu Recht seitens des Deutschen Bundestages kritisiertes Denken“, so Henneke abschließend.

Zum Hintergrund

Zur Haushaltslage des Landes Rheinland-Pfalz hat das Statistische Bundesamt im August 2020 festgestellt, dass die Verschuldung des Landes mit 7.295 € pro Kopf nur knapp über dem Länderdurchschnitt von ungefähr 7.000 € liegt. Damit liegt Rheinland-Pfalz genau auf der Höhe Niedersachsens, aber mehr als 3.300 € unter Schleswig-Holstein.

Die Kommunalverschuldung liegt pro Einwohner dagegen mit 3.205 € nach dem Saarland (mit großem Abstand) vor allen anderen auf Platz 2 und ist doppelt so hoch wie in Niedersachsen.

Die Verschuldung des Landes Schleswig-Holstein ist für sich genommen pro Kopf um mehr als 100 € höher als die des Landes Rheinland-Pfalz mitsamt seiner Kommunen. Das belegt, dass in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen vergleichbaren westdeutschen Flächenländern offenkundig etwas mit der Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen nicht stimmt.