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Der Deutsche Landkreistag blickt mit Sorge auf den Gesetzentwurf für ein Bürgergeld-Gesetz. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir haben derzeit eine gute Arbeitsmarktlage für Arbeitsuchende. Daher kommt es neben der Qualifikation mehr denn je auf die individuelle Motivation an, wieder eine Stelle zu finden. Leider sollen mit dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld systematisch Arbeitsanreize reduziert werden. Dabei darf es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht bleiben.“

Der Entwurf setze mit den zweijährigen Karenzzeiten für große Wohnungen und hohe Vermögen sowie den unverbindlichen Vertrauenszeiten erhebliche Fehlanreize. Das SGB II beruhe auf dem Prinzip von „Fördern und Fordern, was eine Mitwirkung der Menschen zwingend voraussetze. „Das bedeutet auch Mittun und Eigenbemühungen, damit die Integration in dem Arbeitsmarkt gelingen kann. Der Gesetzentwurf geht in wesentlichen Teilen in die entgegengesetzte Richtung und wendet sich vom ‚Fordern‘ ab. Dadurch werden unserer Einschätzung nach im Übrigen mehr Menschen staatliche Unterstützung beantragen als bisher.“

Der Arbeitsmarkt sei aufnahmefähig wie nie: Die Zahl der offenen Stellen in Deutschland befinde sich auf einem Rekordhoch. Im zweiten Quartal dieses Jahres seien bundesweit 1,93 Mio. Stellen unbesetzt gewesen. Setze sich der Trend fort, dürfte es noch in diesem Jahr mehr offene Stellen als Arbeitslose geben. Das betreffe etwa viele Stellen in der Gastronomie, in anderen Dienstleistungsbranchen, im verarbeitenden Gewerbe, in der Bauindustrie, in Handel und Handwerk. „Beste Bedingungen also, um im Wege einer konsequenten und wirkungsvollen Integrationspolitik viele Menschen in Arbeit zu bringen“, so Sager.

Um dieses Potenzial heben zu können, „enthält der Gesetzentwurf zwar einige nicht kleinzuredende und richtige Änderungen. Aber schaut man auf die Grundphilosophie hinter dem Gesetz, geht es der Koalition darum, in Gestalt des Bürgergeldes einen sehr viel großzügigeren Nachfolger von ‚Hartz IV‘ zu schaffen. Dabei bleiben die Arbeitsanreize jedoch vielfach auf der Strecke, befürchten wir.“

Sorgen machen dem kommunalen Spitzenverband auch die gesellschaftlichen Folgewirkungen der angekündigten Reform: „Vor allem die Freistellung hoher Vermögen und jedweder Wohnungen und Häuser während der ersten zwei Jahre des Leistungsbezugs sprengen den Rahmen des Existenzminimums. Das lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren und mittleren Einkommensgruppen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung dieser Leistungen beitragen, nicht erklären.“

Man könnte nicht nur in den ersten zwei Jahren in einer beliebig großen Wohnung leben, sondern dürfte auch ein Vermögen von bis zu 60.000 € auf dem Konto haben, ohne dieses für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen zu müssen. „Darüber hinaus darf nach der beabsichtigten Regelung jeder Erwachsene ein Auto haben, gleich welchen Wertes. Auch wenn das ein Extremfall ist, es wäre künftig nach dem Gesetz möglich, einen Porsche zu fahren und trotzdem Bürgergeld zu beziehen,“ so der DLT-Präsident.