"Die Landkreise müssen auch in Zukunft in der Lage sein, Krankenhäuser bei Bedarf finanziell zu unterstützen, um eine angemessene medizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Es sei daher als positives und ermutigendes Signal zu werten, dass die Musterklage der privaten Krankenhausbetreiber gegen die vom baden-württembergischen Landkreis Calw gewährten Krankenhausbeihilfen Ende vergangenen Jahres mit Hinweis auf den nur den öffentlichen Krankenhausträgern obliegenden Sicherstellungsauftrag in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde.
Auch in diesem Jahr präsentiert sich der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit vielen Landkreisen auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin. Unter dem DLT-Standmotto „Neuer Schwung für ländliches Leben in den Landkreisen" stellen die Landkreise in Halle 4.2 vom 17. bis 26.1.2014 täglich wechselnd ihre Projekte, Initiativen und Produkte vor. Flankierend bietet der Deutsche Landkreistag Diskussionsrunden und Fachveranstaltungen zu den Themen Wertschöpfung, Innenentwicklung, Nahversorgung und überörtliche Zusammenarbeit an.
In den seit Sommer 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt geht es um die Stellung der sog. Optionskommunen. Dies sind die kommunalen Jobcenter, die das SGB II („Hartz IV") in alleiniger Verantwortung ausführen, also ohne die Bundesagentur für Arbeit. Angegriffen sind die Beschränkung des Optionskontingents auf 25 % aller Landkreise und kreisfreien Städte, die vorgegebene Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss des Kreistages und Stadtrates für den Antrag auf Zulassung als Optionskommune und die Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.1.2014 eine mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden durchgeführt.
Das EU-Parlament hat am 15.1.2014 das Richtlinienpaket zum EU-Vergaberecht verabschiedet. Der Deutsche Landkreistag begrüßt ausdrücklich das in den Gesetzgebungsverfahren zur Vergaberechtsreform und der Konzessionsrichtlinie erreichte Ergebnis. Der Präsident des Deutschen Landkreistages Hans Jörg Duppré wies darauf hin, dass die Herausnahme der Kommunalkredite und der Rettungsdienste ebenso wie die kommunale Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich beider Richtlinien den zentralen Forderungen der Kommunen entspricht.
Am 12. Dezember 2013 hat eine Jury aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, der kommunalen Spitzenverbände sowie unabhängigen Experten die Städte Düren und Gütersloh sowie den Landkreis Cochem-Zell als "Modellkommunen E-Government" ausgewählt. Die siegreichen Kommunen werden bei der Konzeptionierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen mit jeweils 100.000€ unterstützt.
Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich seiner heutigen Präsidiumssitzung im Landkreis Marburg-Biedenkopf seine Erwartung erneuert, dass der Breitbandausbau in der neuen Legislaturperiode stärker als in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen vorangetrieben werden muss. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte, neben verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen seien insbesondere deutlich mehr Fördermittel notwendig, um die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Unterstützt wird er hierbei vom gastgebenden Landrat Robert Fischbach, dem Duppré bei dieser Gelegenheit für dessen langjährigen und unermüdlichen Einsatz rund um die Belange des ländlichen Raumes und vor allem des Breitbandausbaus dankte. Fischbach verfolgt im Landkreis Marburg-Biedenkopf einen kreisweiten Ansatz zum Breitbandausbau, der unter vielen weiteren positiven Beispielen aus anderen Landkreisen deutschlandweit als Vorbild dient.
Seite 152 von 202