Durch die Initiative der Europäischen Kommission, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu forcieren (EU-Richtlinie 2014/55/EU), werden die Landkreise verpflichtet, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und verarbeiten zu können. Dies erfordert in den Kreisverwaltungen eine Anpassung der internen Prozesse, die sich bisher mit dem Anordnungs- und Zahlungsverfahren von Papierrechnungen beschäftigen, hin zu einem (automatisierten) elektronischen Prozessablauf (Workflow).

Im ersten Teil dieser Handreichung zur Vorbereitung der elektronischen Rechnungsverarbeitung wurden den Landkreisen die Grundlagen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsparpotenziale eines digitalen Rechnungsdatenaustauschs aufgezeigt. Die europäische Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber sowie Konzessionsgeber bis spätestens 18.4.2020 zur Annahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen.

Im vorliegenden zweiten Teil werden die Umsetzungs- und Einführungsstrategien anhand eines Projektmanagements Schritt für Schritt vorgestellt. Praktiker in den Landkreisen, die sich mit der Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung konfrontiert sehen, erhalten wertvolle Hinweise und Praxistipps für die individuelle Umsetzung ihres Projektes vor Ort. Zudem runden zwei Werkstattberichte aus den Landkreisen Dahme-Spreewald und Wittenberg die DLT-Handreichung ab.

Damit steht einer erfolgreichen Einführung der E-Rechnungsverarbeitung in den Landkreisen nichts mehr im Wege.