Die Realisierung eines Endlagers für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist eine Jahrtausendaufgabe. Mit dem neuen Standortauswahlgesetz soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach dem Ort erfolgen, der die bestmögliche Sicherheit verspricht. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Endlagerstandort mit zu errichtendem Bergwerk in tiefen geologischen Formationen stehen, in den die angefallenen hochradioaktiven Abfälle dauerhaft sicher und mit 500-jähriger Rückholoption abgelagert werden sollen.
Doch wo wird dieser Standort zu finden sein und wie ist der Weg der Standortfindung verfahrensrechtlich ausgestaltet, welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, wer kann sich wann und wie beteiligen, kann sich eine „ausgewählte“ Region gegen abschließende Entscheidungen wehren und können auch Kommunen, Bürger und Unternehmen gegen die Entscheidung klagen?