Der Aufbau von Geodateninfrastrukturen gründet auf rechtliche Bestimmungen: Am 15.5.2007 ist die europäische Richtlinie zum Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE in Kraft getreten (2007/2/EG). Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene verfügbare Geodaten öffentlich und einheitlich verfügbar zu machen. Die INSPIRE-Richtlinie ist national inzwischen auf Bundesebene sowie in einzelnen Bundesländern umgesetzt worden.