Die Situation der Kreisfinanzen wird ausgabeseitig v.a. von den Ausgaben der Landkreise für soziale Leistungen dominiert. Die Landkreise sind in der Regel angesprochen, wenn die Kommunen bei der Umsetzung von Sozialgesetzen gefordert sind. Über die Hälfte der kommunalen Ausgaben für Grundsicherung für Arbeitsuchende und der in den vergangenen Jahren rasant wachsenden Ausgaben für Asylbewerberleistungen sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden von den Landkreisen getragen. Auch im Bereich der Jugendhilfe, der Hilfe zur Pflege und der milliardenschweren Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind die Landkreise kommunaler Hauptlastträger (Abbildung ). Über die Umlagen an die höheren Kommunalverbände, die zusammen etwa knapp die Hälfte der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und rund 30 % der Ausgaben zur Hilfe zur Pflege stemmen, kommen weitere, indirekte Lasten hinzu.
Die Investitionen füllen mit 5 % zwar einen vergleichsweise geringeren Anteil am Kreisetat aus. Sie konzentrieren sich aber v.a. auf den kommunalen Schulbau, der zu rund einem Drittel von den Landkreisen geleistet wird (West, Ost




Auf der Einnahmeseite bilden die Zuweisungen der Länder und die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage die Haupteinnahmequellen der Landkreise. Während 2016 in den alten Ländern die Kreisumlage (Abb. 12, Abb. 4, Abb. 11, Tab. 3*


Spiegelbildlich unterschiedlich ist das Gewicht der Zuweisungen der Länder, von denen ein maßgeblicher Teil über die FAGs und GFGs (Tab. 5, Tab. 6, Tab. 7, Abb. 7, Tab. 2, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen**

Darüber hinaus bestehen allerdings auch zwischen den Ländern gravierende Unterschiede im Gewicht der Kreisumlage im Kanon der gesamten Kreiseinnahmen. So sind die Kreisumlagesatzunterschiede (Tab. 1

In den vergangenen Jahren reichten die Einnahmen der Landkreise oft nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Zur Finanzierung der laufenden Leistungen mussten sie sich deshalb in die Aufnahme von Kassenkrediten flüchten, die als Art kommunaler Dispositionskredit eigentlich nur für die Überbrückung unterjähriger Finanzlücken aufgrund des zeitlich unterschiedlichen Anfalls von Ausgaben und des Eingangs von Einnahmen dienen. Seit 1992 war daher der Kassenkreditbestand der Landkreise



* Die Abbildungs- bzw. Tabellennummern orientieren sich an der Darstellung im Kreisfinanzbericht 2016/2017 (erschienen als Ausgabe Oktober 2017 der Fachzeitschrift "Der Landkreis").

Konjunktur und Bundeshilfen führen zu erneutem Überschuss – für Entspannung ist es aber zu früh

2017 wird der Finanzierungssaldo der Landkreise abermals einen Überschuss in einer Größenordnung von 1 Mrd. € aufweisen. (Tab. 1). Nach den flüchtlingsbedingt hohen Ausgabenzuwächse im Bereich der sozialen Leistungen ist hier 2017 mit einem moderaten Zuwachs zu rechnen (+2,5%). Ebenfalls moderater als im Vorjahr fällt der Ausgabezuwachs beim laufenden Sachaufwand aus (+2,3%). Etwas höher als 2016 sind dagegen die Zuwächse der Personalausgaben (+4,9%). Stark steigen auch die Investitionen (+17,1%) sowie die Zuweisungen (+ 6,3%). Es ist mit einem leichten Sinken der Kassenkreditbestände auf eine Größenordnung von 6,2 Mrd. € zu rechnen.
Die trotz der anhaltenden Erholung der kommunalen Steuereinnahmen weiter angespannte Situation der Kreisfinanzen 2017 zeigt sich auch insbesondere in der Zahl der Kreishaushalte, die nicht den vorgeschriebenen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss sämtlicher Einnahmemöglichkeiten einschließlich der ordentlichen Verschuldung schaffen können. 2017 werden bundesweit 97 Landkreise (= 33 % aller 294 Landkreise) einen defizitären Kreishaushalt (Grafik
