Der Deutsche Landkreistag hegt Zweifel, ob die avisierte Entlastung der Kommunen über eine Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen der optimale Weg ist. Der kommunale Spitzenverband schlägt stattdessen vor, den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer sowie die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Familien zu erhöhen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe. Im Gespräch mit der Zeitung erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, den Vorschlag.

Wie er hervorhob, stünden bei der Eingliederungshilfe nicht Geldleistungen im Vordergrund, sondern Sachleistungen, an denen sich der Bund nicht beteiligen dürfe. Auch seien die erheblichen Kostenunterschiede in der Leistungserbringung zwischen den Aufgabenträgern in den einzelnen Ländern zu bedenken (Tabelle). Möglich sei zwar ein Bundesteilhabegeld für behinderte Menschen, aber dieses drohe für den öffentlichen Gesamthaushalt teurer zu werden, warnte Henneke. "Uns ist die kommunale Entlastung wichtig. Uns ist aber auch wichtig, dass man das Verhältnis von Bund und Kommunen und von Ländern zu Kommunen nicht aus rein fiskalischen Gründen verändert, ohne die Folgen zu bedenken." Der Bund habe noch nie die Kommunen direkt finanzieren dürfen, aber er habe ihnen bis zum Jahr 2006 Lasten auferlegen können. Es spreche viel dafür, die Strukturfragen in einer Föderalismuskommission zu beraten. An dieser müssten natürlich die Kommunen beteiligt werden.

Sattdessen sollte der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer erhöht werden: Ein Punkt Umsatzsteuerbeteiligung entspreche etwa 2 Mrd. Euro und sei durch eine simple Änderung von § 1 FAG schnell zu bewerkstelligen. Aus der zweckungebundenen Vorabbeteiligung des Bundes an der Umsatzsteuer in Höhe von 4,45 v.H. könnte den Kommunen ein Anteil übertragen werden.

Außerdem könne man ohne jede Verwerfung im bisherigen Aufgaben- und Finanzsystem von Bund, Ländern und Kommunen die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung auf bundesdurchschnittlich 49 % erhöhen. Diese Obergrenze sei zu Recht in § 46 SGB II normiert, um ein Umschlagen in Bundesauftragsverwaltung auszuschließen. Dieser Weg böte ein Entlastungspotenzial für Kreise und kreisfreie Städte von 2 bis 2,4 Mrd. Euro und würde zugleich alle Streitpunkte erledigen, die aus der Abrechnung des Bildungspakets entstanden und auch künftig zu erwarten seien. Eventuelle „horizontale Verwerfungen“ ließen sich ohne Weiteres durch eine Anpassung der Höhe und der Verteilung der SoBEZ zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit nach § 11 Abs. 3a FAG beseitigen.


Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.