In der zweiten Bewerbungsrunde des Pilotvorhabens "Modellkommune E-Government" überzeugten die Städte Halle (Saale), Ibbenbüren und Norderstedt sowie der Heidekreis und der Ortenaukreis.

Bei dem von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundesministerium des Innern gemeinsam durchgeführten Modellvorhaben wurden die Modellkommunen nach bestimmten Bewertungskriterien wie Breitenwirkung, Prozessoptimierung, Kooperationsbereitschaft, Adressatenorientierung, Messbarkeit und ebenenübergreifender Herangehensweise ausgewählt.

Die insgesamt acht siegreichen Modellkommunen sollen nun im Rahmen des Projekts die Potenziale der Anwendung von E-Government für die Kommunalverwaltungen aufzeigen. Bei der Konzeptionierung und Umsetzung von E-Government-Anwendungen werden sie finanziell unterstützt.

In einem arbeitsteiligen Prozess soll ermittelt werden, wie nutzerorientierte Prozesse kommunales E-Government vereinfachen und die Effizienz erhöhen können. Grundlage ist das E-Government-Gesetz des Bundes, das die entscheidenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um ein breites Angebot elektronischer Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Zum Projektende im Sommer 2016 wird ein Leitfaden "Weg zur E-Government-Kommune" erstellt.

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