In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt hat sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke heute für eine ihren Aufgaben gemäße Finanzausstattung von Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden ausgesprochen. Insbesondere dürfe es bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht zu einer Schwächung der ostdeutschen Länder kommen.

Für die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen gebe es nur zwei Möglichkeiten: "Nach geltendem Recht ist eine Erhöhung der Bundesbeteiligung des Bundes an den Unterbringungskosten für Hartz IV-Empfänger möglich. Vorzugswürdig ist indes der Vorschlag des Bundesfinanzministers, durch Verfassungsänderung bei der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung eine zielgenaue – und dynamisierte – Stärkung der Kommunen zu gewährleisten."

Und in der Debatte um den Länderfinanzausgleich müsse die Erkenntnis handlungsleitend sein, dass es eine „gerechte" Verteilung des Steueraufkommens allein nach dem örtlichen Aufkommen nicht geben könne. "Schaffte man ab 2020 den Umsatzsteuervorwegausgleich ab, bedeutete dies nicht – wie vordergründig behauptet – einen Transparenzgewinn, sondern nach Länderfinanzausgleich einen Nettogewinn der sechs „reichen" Länder von etwa 1,5 Mrd. Euro, der weitgehend Nordrhein-Westfalen zuflösse. Dafür müsste auch noch der Länderfinanzausgleich von jetzt schon als zu hoch empfundenen gut 9 Mrd. Euro auf 13,6 Mrd. Euro aufgebläht werden. Eine absurde Vorstellung."

Nichts spreche dafür, den Umsatzsteuervorwegausgleich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung abzuschaffen. "Denn warum soll man den ostdeutschen Ländern, die über knapp drei Viertel der bundesdurchschnittlichen Wirtschaftskraft verfügen, lediglich gut die Hälfte der bundesdurchschnittlichen Steuereinnahmen zugestehen?" Den neuen Ländern würden auf diese Weise nicht nur originäre Einnahmen entgehen; auch die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs würden dramatisch geschmälert.

Die Suche nach einem Ausgleich zwischen Anreizeffizienz und aufgabengerechter Finanzausstattung dürfe nicht zu einem Tauziehen ohne Sieger werden.


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