Aus Anlass der Streitigkeiten um die Höhe von Ausschüttungen der kommunalen Sparkassen an einige nordrhein-westfälische Kommunen erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Diese Begehrlichkeiten gegenüber den Sparkassen verkennen das Wesen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Die Aufgabe der Sparkassen besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Kommune zu unterstützen und die entsprechenden regionalen Potenziale bestmöglich zu fördern. Von daher hat der öffentliche Auftrag den Charakter einer Katalysatorfunktion für die Entwicklung der Wirtschaft und ist kein Renditebeschaffer für die Träger. Wer feste Ausschüttungsquoten oder Garantieausschüttungen fordert, ist auf dem falschen Pfad unterwegs.

Ausschüttungen machen nicht den öffentlichen Auftrag oder gar den tatsächlichen Wert der Sparkassen für ihre kommunalen Träger aus. Die Sparkassen sind keine Finanzanlage der Kommune, die möglichst hohe Renditen erwirtschaften und abführen muss. Auch die Sparkassengesetze der Länder stellen dies klar, wenn sie festschreiben: Die Landkreise, Städte und Gemeinden sind nicht Eigner der Sparkassen, sondern deren Träger. Dahinter steht die Bindung der Sparkassen an den öffentlichen Auftrag und auch der Gedanke, dass den Kommunen eine rein fiskalisch ausgerichtete Tätigkeit zu recht nicht erlaubt ist. Vielmehr geht es um die Bewahrung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der kommunalen Sparkassen."

 

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